Versorgungswerk

Versorgungswerke sind berufsständische Versorgungseinrichtungen für die Altersvorsorge für kammerfähige Berufe.

 

Dazu zählen Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater beziehungsweise Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie jeweils partiell Psychologische Psychotherapeuten und Ingenieure.

 

Es besteht eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft.