Verstoßtheorie

Die Verstoßtheorie definiert im Gegensatz zu der Schadenereignistheorie den Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalls als den Zeitpunkt, zu dem der berufliche Verstoß begangen wurde, der den Schaden hervorgerufen hat.

 

Das bedeutet, nicht zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadenfalls muss der Versicherungsschutz bestanden haben, sondern zum Zeitpunkt der Verursachung.

 

Die Verstoßtheorie ist insbesondere in Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen die Grundlage für die Gewährung des Versicherungsschutzes.

 

Sie wird unter anderem bei alle beratenden und planenden Berufen benötigt. Eine fehlerhafte Beratung oder Planung führt in den meisten Fällen erst zu einem viel späteren Zeitpunkt zu einem Schaden.

 

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