Verweisung
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Die Verweisung ist spielt eine Rolle in der Berufsunfähigkeiutsversicherung und bedeutet, dass der Versicherer von der Leistungspflicht befreit ist, wenn die versicherte Person auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann.
Die Verweisungsklausel besagt, dass der Versicherer das Recht hat zu prüfen, ob eine versicherte Person im Leistungsfall aufgrund des vorherigen Berufs oder ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten auf einen anderen, gleichwertigen Beruf verwiesen werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt aussehen.
Viele Versicherungsgesellschaften verzichten inzwischen auf die Verweisungsklausel.