Verwertungsausschluss

Um die Pfändung einer privaten Lebensversicherung zu vermeiden, kann ein Verwertungsausschluss vereinbart werden.

 

Dieser führt dazu, dass mit Ablauf des Vertrages eine Kapitalisierung, also die Auszahlung der Versicherungssumme, ausgeschlossen wird. Zudem ist eine Fälligkeit vor Erreichen des Rentenalters ausgeschlossen.

 

Die Höhe der pfändungssicheren Summe hängt jedoch vom Alter der betreffenden Person ab. Geschützt ist ein Kapital, aus dem mit Erreichen des 65. oder 67. Lebensjahres eine Rente erwirtschaftet werden kann, die der Pfändungsfreigrenze entspricht.