Vorläufige Deckung

Wir eine vorläufigen Deckung zugesagt, besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz vor Abschluss eines endgültigen Vertrages und vor Zahlung des ersten Beitrages.

 

Wird der Versicherungsbeitrag nicht fristgerecht entrichtet, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.