Vorsorgeversicherung

Die Vorsorgeversicherung bietet ab sofort Versicherungsschutz für neu eintretende Risiken auch ohne Anzeige beim Versicherer.

 

Erhöht sich die versicherte Gefahr oder das Risiko, so besteht auch hierfür Versicherungsschutz, ohne dass diese Änderung sofort beim Versicherer gemeldet werden muss, sofern dieses neue Risiko im Rahmen des Vertrages versicherbar ist.

 

Allerdings ist die Änderung spätestens bis zum Erhalt der neuen Beitragsrechnung anzuzeigen, sonst geht der vorläufige Versicherungsschutz verloren.