Vorsorgevollmacht

Hier handelt es sich um eine Bevollmächtigung, die im Fall einer Notsituation eine andere Person berechtigt, bestimmte oder alle Aufgaben für einen zu erledigen.

 

Im Gegensatz zur →Patientenverfügung, die regelt, was bei einer Erkrankung passieren soll oder nicht, regelt die Vorsorgevollmacht, wer für einen handeln soll. Soll die Vollmacht auch die Veräußerung von Grundstücken umfassen, ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

 

Bei Bankgeschäften sollte vorsorglich eine Kontovollmacht, gegebenenfalls auch über den Tod hinaus, erteilt werden.

 

Formulare gibt es als Download beim →Bundesministerium für Justiz.