Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht gehört zu den → Obliegenheitspflichten und bedeutet, dass bis zur Abgabe eines Antrages auf Abschluss einer Versicherung alle risikorelevanten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind.

 

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz geregelt (§ 19 VVG).

 

Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann zur Leistungsablehnung führen, ebenso wie zum Rücktritt vom Vertrag durch den Versicherer.