Wahltarife

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es seit 2007 Wahltarife für Versicherte.

 

Angeboten werden müssen Tarife zur Teilnahme an besonderen Versorgungsformen wie Modellvorhaben, hausarztzentrierte Versorgung, besondere ambulante ärztliche Versorgung, Disease-Management-Programme und Integrierte Versorgung. Außerdem müssen alle Krankenkassen einen Krankengeldtarif für freiwillig Versicherte anbieten.

 

Angeboten werden können außerdem Selbstbehalttarife, bei denen die Versicherten einen Teil der Kosten selbst tragen und dafür eine Prämie erhalten, und Kostenerstattungstarife, bei denen die Versicherten die Leistungserbringer selbst bezahlen und anschließend mit der Krankenkasse abrechnen. Auch Tarife für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen gegen Prämienzahlung können angeboten werden.