Wartezeiten

Um einen Leistungsanspruch aus einer Versicherung zu erhalten, müssen oft Wartezeiten, oder Mindestversicherungszeiten, erfüllt sein.

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Wartezeit von zwölf Wochen für den Bezug von Mutterschaftsgeld, in der gesetzlichen Rentenversicherung von 60 Monaten für den Anspruch auf Erwerbsminderungs- und Altersrente und in der Pflegeversicherung ebenfalls von 60 Monaten für einen Bezug von Leistungen. In der Arbeitslosenversicherung gibt es verschiedene Wartezeiten, die Anwartschaften genannt werden.

 

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, sofern keine Vorversicherung angerechnet werden kann, und eine besondere Wartezeit von acht Monaten für Psychotherapie, Entbindung, Kieferorthopädie und Zahnersatz. Bei unfallbedingtem Zahnersatz entfällt die Wartezeit.

 

Bei Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung besteht in der Regel eine Wartezeit von 12 Monaten.

 

In der Lebensversicherung gibt es eine Wartezeit von zwölf Monaten bei Suizid. Bei Lebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen kann es ebenfalls unterschiedliche Wartezeiten geben, bis ein Leistungsanspruch besteht.