Wegfall des versicherten Risikos

Der Wegfall des Risikos, auch Wagniswegfall oder Risikofortfall genannt, bedeutet, dass das versicherte Risiko nicht mehr besteht.

 

Beispiel: Verkauf eines KFZ. Der Versicherungsvertrag wird dann ab dem Zeitpunkt des Risikofortfalls aufgehoben und abgerechnet, da das versicherte Interesse entfällt.