Wegfall des versicherten Risikos
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Der Wegfall des Risikos, auch Wagniswegfall oder Risikofortfall genannt, bedeutet, dass das versicherte Risiko nicht mehr besteht.
Beispiel: Verkauf eines KFZ. Der Versicherungsvertrag wird dann ab dem Zeitpunkt des Risikofortfalls aufgehoben und abgerechnet, da das versicherte Interesse entfällt.