Wertsachen

Unter Wertsachen versteht man in der Hausratversicherung Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, alle Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (beispielsweise Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Collagen und alle Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten).

 

Nicht zu den Wertsachen zählen Möbelstücke.

 

Hausratversicherungen enthalten sowohl eine Entschädigungsgrenze für Wertsachen, als auch Auflagen zur Aufbewahrung, wenn sie eine bestimmte Summe übersteigen.