Wildschadenklausel

Diese Klausel beschreibt den Versicherungsumfang eines KFZ-Schadens durch Zusammenstoß mit Wild, bzw. aufgrund eines Wildes.

 

Der Wildschaden ist versichert über die Teilkaskoversicherung, wobei es sich um einen Unfall mit sogenanntes Haarwild handelt muss. Dazu gehören unter anderem Rehe und Hirsche, Wildschweine, Hasen und Füchse. Andere Wildarten werden meist nicht durch die Wildschadenklausel erfasst.

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