Wohnungswechsel

Der Wohnungswechsel bezeichnet den Wechsel des Wohnortes und damit des Versicherungsortes in der Hausrat- und der Glasversicherung.

 

Da sich der Versicherungsumfang während und nach einem Umzug ändert, ist der Wohnungswechsel umgehend anzuzeigen, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist.