18 Nov Wohnungswechsel
Posted at 14:44h
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Der Wohnungswechsel bezeichnet den Wechsel des Wohnortes und damit des Versicherungsortes in der Hausrat- und der Glasversicherung.
Da sich der Versicherungsumfang während und nach einem Umzug ändert, ist der Wohnungswechsel umgehend anzuzeigen, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist.