Zessionar

Als Zessionar bezeichnet man die Erwerber|in einer abgetretenen Forderung.

 

Bei Privatpersonen ist eine besondere Form die Abtretung von Forderungen aus einem Versicherungsvertrag durch eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung oder auch unter bestimmten Voraussetzungen die Abtretung von Lohnforderungen.

 

Unternehmen können Forderungen an Inkassounternehmen oder Factoringgesellschaften abtreten.