Inflation gefährdet Versicherungsschutz

 VERSICHERUNGSSCHUTZ

Onfaltion gefährdet Versicherungsschutz

Inflation gefährdet Versicherungschutz

Extrem hohe Inflationsraten wie zurzeit können dazu führen, dass im Schadenfall die einst vertraglich vereinbarte Deckungssumme nicht mehr zur vollständigen Schadensbegleichung ausreicht. Das betrifft insbesondere Verträge mit fixen Versicherungssummen.

Welche Versicherungsverträge können betroffen sein?

Sowohl Gewerbetreibende als auch Privatleute sollten prüfen (lassen), wie es aktuell um die Absicherung ihres Immobilienbesitzes, ihres Geschäftsinventars und ihres privaten Hausrats bestellt ist. Auch die Elektronik- und die Cyberversicherung sollte man noch einmal unter die Lupe nehmen.

Warum kann man bei hoher Inflation plötzlich unterversichert sein?

Ein Beispiel: Bei einem Leitungswasserschaden wurden das gesamte Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses überflutet. Im ebenerdigen Büro der dort ansässigen IT-Firma sind neben einigem Mobiliar sämtliche Rechner, Monitore, Scanner und der Server zu Schaden gekommen. Nur die firmeneigenen Notebooks blieben verschont, sie befanden sich zum Zeitpunkt des Schadens bei den drei Mitarbeiter|innen, die zurzeit im Homeoffice arbeiten.

Die Schadenshöhe der beschädigten Elektronik beträgt aktuell rund 175.000 Euro. So viel kostet die Wiederbeschaffung der vollständig zerstörten Geräte. Die Inhaberin der IT-Firma hat vor fünf Jahren, zum Zeitpunkt der Firmengründung, eine Elektronik-Versicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von „nur“ 150.000 Euro abgeschlossen. Das entsprach damals durchaus dem Preisniveau, nur heute leider nicht mehr.

Eine inflationsbedingte Unterversicherung entsteht, wenn die heute anfallenden Kosten zur Schadensbehebung, insbesondere für Neubeschaffung oder Reparatur, die einst vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme) übersteigen.

Zudem hat die IT-Firma im konkreten Fall nicht einmal Anspruch auf die kompletten 150.000 Euro zur Schadenbehebung. Denn auch die Notebooks gehören zur versicherten Elektronik, sind aber nicht beschädigt worden. Ihr Anteil am Gesamtwert, beispielsweise zehn Prozent, wird herausgerechnet.

Welche Verträge sind in der Regel nicht betroffen?

Auch in der privaten Mietwohnung neben der IT-Firma ist fast alles zu Schaden gekommen. Hat sich der Bewohner noch Jahr für Jahr darüber geärgert, dass sich der Beitrag zu seiner Hausratversicherung in schöner Regelmäßigkeit erhöht, so ist er nun heilfroh darüber – er wird alles ersetzt bekommen.

Seine Versicherungsmaklerin hatte ihm damals explizit eine so genannte dynamische Hausratversicherung empfohlen. Dynamisch bedeutet, dass mit der jährlichen Erhöhung des Beitrags entsprechend auch die Versicherungs-, die Deckungssumme, steigt und somit der allgemeinen Preissteigerung Rechnung trägt.

Dennoch kann auch bei dynamischen Verträgen eine → Unterversicherung vorliegen. Das passiert beispielsweise, wenn sich der Wert eines geschäftlichen oder privaten Inventars im Laufe der Jahre erhöht hat, etwa durch den Zukauf hochwertiger Geräte oder hochwertiger Antiquitäten.

Versicherungen checken

Was lässt sich gegen eine inflationsbedingte Unterversicherung tun?

Aktuell sollte man insbesondere ältere Verträge ohne Wertanpassung, also Verträge mit fixen Deckungssummen, prüfen (lassen).

Aufgrund der derzeitigen Inflationsrate reichen insbesondere fix vereinbarte Versicherungssummen nicht mehr aus, um mögliche Schäden zu decken. Das betrifft sowohl die Neubeschaffungs- und Reparaturkosten als auch die „Nebenkosten“ einer Schadenbehebung wie Aufräum- und Entsorgungsarbeiten. Eine Anpassung der Versicherungssumme ist also dringend angeraten, vorzugsweise über Verträge, die jährlich Versicherungssumme und Prämie den Verbraucherpreisindex-Schwankungen angleicht.

Generell hilft ein Versicherungscheck alle drei bis vier Jahre, rechtzeitig Versicherungslücken zu entdecken – und zu schließen.

Unabhängig vom Inflationsgeschehen ist eine regelmäßige Prüfung bestehender Versicherungen ratsam. Nicht nur um einer möglichen Unterversicherung vorzubeugen, sondern auch um Überversicherungen zu vermeiden. Letzteres kann beispielsweise passieren, wenn sich eine Betriebsstätte oder ein Hausrat wesentlich verkleinert hat.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihre Verträge überprüfen lassen möchten!