JUNGE ERWACHSENE

Selbst versichern oder nicht?

Endlich erwachsen – und alles selbst entscheiden dürfen. Muss man sich jetzt auch selbst versichern? Klar ist: Eine Krankenversicherung muss, eine  Haftpflichtversicherung sollte, eine Hausratversicherung könnte sein. Inwieweit das alles noch über die Familie laufen kann, hängt vom Alter, Ausbildungsstand und Wohnort bzw. Aufenthaltsort ab.

Oder um es anders auszudrücken: Die magische Zahl 18 allein spielt für den Versicherungsschutz eine geringere Bedeutung, als man vielleicht meint. Worauf es bei den vier wichtigsten Versicherungen ankommt, erfahren Sie hier:

Krankenversicherung

Kinder gesetzlich versicherter Eltern sind bis zum 25. Lebensjahr weiterhin beitragsfrei über die Familienversicherung eines Elternteils abgesichert –  vorausgesetzt, sie befinden sich noch in der Schule, in erster Ausbildung oder im Erststudium. Die Altersgrenze erhöht sich um die Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes oder bei Schwangerschaft. Wer über diese Altersgrenzen hinaus studiert, hat bis zum 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester Anspruch auf den Studierendentarif bei den gesetzlichen Krankenkassen. 

 

Eine weitere Voraussetzung für die Mitversicherung als Familienmitglied zwischen 18 und 25 ist, dass das eigene Einkommen unter  450 € monatlich und das der Eltern unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ansonsten muss man sich selbst krankenversichern.

 

Für Kinder, die privat versichert sind, spielen diese Bedingungen keine Rolle, da sie bereits eigenständig versichert sind. Für sie entfällt mit 21 Jahren der Kinder- und Jugendtarif.

Haftpflichtversicherung

Kinder sind bis zum Ende der ersten Ausbildung über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mit versichert (Studium, berufliche Ausbildung: nicht Referendariate). Unabhängig davon,   ob sie noch zuhause wohnen und wie alt sie sind!

 

Sie bleiben auch in arbeitslosen Zeiten zwischen Ende der schulischen Ausbildung und einer ersten Ausbildung mit versichert. Gleiches gilt in der Regel auch bei Auslandsreisen (Urlaub, Work and Travel, Au Pair), beim Freiwilligem ökologischem oder sozialen Jahr, beim Bundesfreiwilligendienst und Wehrdienst. Eine Rücksprache mit dem Versicherer ist aber angeraten, denn es gibt unterschiedliche Bedingungswerke hinsichtlich der Zeiten versicherter Auslandsaufenthalte oder Übergangszeiten zwischen Schulende und Ausbildungsbeginn. Auch hinsichtlich des Ausbildungsendes kann es unterschiedliche Auffassungen geben. Für machen Versicherer ist der Bachelor bereits das Ausbildungsende, oder die schulische Berufsausbildung trotz anschließenden Fachabitur.

 

Eine Private Haftpflichtversicherung sollte für jede|n ein absolutes Muss ein. Denn Schadensersatzansprüche können einen teuer zu stehen kommen, unter Umständen über viele Jahre.

Hausratversicherung

Darüber sollte man nachdenken, sobald man in eine eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft zieht. Vorher ist das eigene Hab und Gut in der Regel über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert.

 

Zwar ist der eigene Hausrat am Anfang noch eher überschaubar. Dennoch können Schäden entstehen, die für schmale Geldbeutel immens Sinn. Zum Beispiel nach einem Einbruch: Laptop und Geld weg, Smartphone geklaut, Tür oder Fenster aufgebrochen. Die Wiederbeschaffung kostet Geld, ebenso die Reparaturen. Dafür kommen Vermieter|innen  nicht auf. Auch  der Diebstahl des Fahrrades ist mehr als ärgerlich.

 

Ein Hausratversicherung muss nicht teuer sein, die Versicherungsbeiträge bemessen sich nach dem Wert des Hausrates, beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Wohngemeinschaften erfordern allerdings besondere Lösungen, da nicht einzelne Zimmer versichert werden können

Auslandsreise-Krankenversicherung

Ein verstauchter Fuß, eine Lebensmittelvergiftung oder plötzliche Zahnschmerzen – wer auf Auslandsreisen mal einen Arzt aufsuchen muss, ist innerhalb Europas in der Regel gut dran. Die Behandlungskosten übernimmt in den meisten Fällen die Krankenkasse. Wer allerdings ins außereuropäische Ausland reist, sollte sich dafür unbedingt extra versichern. Denn die eigene Krankenversicherung ist dort nicht „zuständig“. Haben die Eltern eine Reisekranken­versicherung für die ganze Familie abgeschlossen, sind Kinder meist „nur“ bis zum 18. Geburts­tag mitversichert, manchmal aber auch bis zum Alter von 20 oder 25 Jahren.

 

Wer aber nicht mehr über die Familie abgesichert ist, sollt unbedingt eine eigene Reisekrankenversicherung abschließen!

 

 

Wissenswertes zum Thema Gap Year / Auszeit nach der Schule erfahren Sie hier.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

Gut zu wissen

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Das rechnet sich: Wer früh mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt, sichert sich die besten Konditionen. Besonders Schüler|innen (ab 15) können bei den Versicherern „punkten“. Aber auch für Azubis und Student|innen kann sich der frühe Einstieg lohnen.
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