KRANKENVERSICHERUNG VON KINDERN

Gesetzlich oder privat?

 

 

Wo müssen oder können Kinder krankenversichert werden? In manchen Fällen gibt es eine klare Antwort, in anderen muss genau geschaut werden.

 

 

Fall 1: Beide Eltern sind gesetzlich versichert 

 

Sind beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung, so sind die Kinder automatisch in der Familienversicherung mit versichert und zwar bei der Person, die das höhere Einkommen hat.

 

 

Fall 2: Beide Eltern sind privat versichert 

 

Sind beide Elternteile privat versichert, so kann das Kind eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert werden oder bei einem Elternteil privat.

 

 

Fall 3: Ein Elternteil ist gesetzlich, der andere privat versichert 

 

Bei nicht verheirateten Paaren besteht immer ein Anspruch auf Familienversicherung bei dem gesetzlich versicherten Elternteil.

 

Bei verheirateten Paaren ist die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch  Versicherungspflichtgrenze genannt, entscheidend.

 

Damit bezeichnet man das Einkommen, bis zu dem eine Person pflichtversichert ist. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Akkordlöhne, Erschwerniszuschläge, individuell versteuerte Fahrtkostenzuschüsse, Leistungszulagen, pauschale Überstundenvergütungen und selbst Bereitschaftsdienstvergütungen werden dabei mit berücksichtigt! Wird der Betrag überschritten, besteht für diese Person keine Versicherungspflicht mehr. Man kann sich dann entweder freiwillig gesetzlich oder aber privat versichern.

 

Liegt bei Verheirateten das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so hat man auch hier die Wahl: Das Kind kann entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder aber bei dem privat versicherten Elternteil (mit) versichert werden.

 

Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteil unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann kann das Kind über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden.

 

Liegen beide Elternteile über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann spielt es keine Rolle, wer privat oder freiwillig gesetzlich versichert ist. In diesem Fall wird das Kind bei dem Elternteil versichert, der das höhere Einkommen hat.

 

 

Vorsicht Statuswechsel!

 

Wechseln die Voraussetzungen, so muss der Status des Kindes angepasst werden. Wer Kinder hat oder eine Vergrößerung der Familie plant, sollte das bei der Wahl der Krankenversicherung berücksichtigen.

 

 

Gerne besprechen wir mit Ihnen alle Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung auch im Hinblick auf die Familie und (weitere) Familienplanung.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

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