Riester – behalten, pausieren oder kündigen?
ALTERSVORSORGEDEPOT VERSUS RIESTER

Riester – behalten, pausieren oder kündigen?
Kündigen – auf keinen Fall! Pausieren – besser nicht. Behalten – erst einmal ja, unbedingt sogar! Zwar wird die Riester-Rente infolge des Altersvorsorgereformgesetzes am 1.1.2027 durch ein neues staatlich gefördertes Modell abgelöst. Laufende Verträge genießen jedoch Bestandsschutz und können wie gehabt bis zur Rente bedient werden, Zulagen gibt es weiterhin, Steuervorteile bleiben erhalten.
Der Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist freiwillig und an keine Frist gebunden. Genug Zeit also, sich in Ruhe mit dem neuen Modell und den neuen Optionen staatlich geförderter Altersvorsorge zu befassen. Sind die im individuellen Fall vorteilhafter oder nicht? Übrigens: Wer seinen|ihren Riester-Vertrag bis zur (endgültigen) Entscheidung ruhen lassen möchte, um Geld zu sparen, verliert für diese Zeit die Zulagen und Steuervorteile!
Die Zertifizierungsvoraussetzungen für Anbieter des neuen Vorsorgemodells stehen derzeit noch nicht detailliert und final fest. Daher existieren auch noch keine konkret ausgearbeiteten Vorsorgeprodukte. Doch die wesentlichen Merkmale des Riester-Nachfolgemodells seien hier schon einmal kurz skizziert:

Das Riester-Nachfolgemodell
Kapitalmarktorientierte Vorsorge
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz soll ein Wechsel von einer stark versicherungsgeprägten Altersvorsorge hin zu einer vorrangig kapitalmarktorientierten Anlage erfolgen. Grundsätzlich sind drei förderungsfähige Produktformen zulässig:
Das Altersvorsorgedepot ist zentraler Baustein des neuen Modells. Hier investiert man eigenständig in Fonds oder ETFs. Es gibt keine Beschränkung der Fondsauswahl, breitgestreute Investments sind möglich. Die Renditechancen sind daher potenziell recht hoch, während die Garantie bei null Prozent liegt.
Das Standarddepot ist eine vereinfachte, kostengünstige Variante nach gesetzlichen Vorgaben. Es enthält einen eher risikoarmen und einen chancenorientierten Fonds. Die Effektivkosten sind auf ein Prozent pro Jahr gedeckelt.
Garantieprodukte gibt es auch noch, sie entsprechen klassischen Vorsorgeangeboten. Mit einer Bruttobeitragsgarantie von 100Â beziehungsweise 80 Prozent sind die Risiken als auch die Renditechancen recht gering.
Ansparphase
Steuern. Die Ansparphase erfolgt – wie auch beim Riester-Vertrag – steuerlich begünstigt.
Zulagen. Neu ist das Zulagensystem. Zulagen sind künftig einkommensunabhängig und bemessen sich an den eingezahlten Beiträgen. Der maximale Eigenbeitrag für den Erhalt der vollen Zulagen liegt bei 1.800 Euro. Laut Bundesfinanzministerium ist für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro eine Zulage von 50 Cent geplant, für jeden weiteren Euro bis zu 1.440 Euro 25 Cent pro Euro. Kinderzulage und Berufseinstiegerbonus bleiben unverändert.
Vertragswechsel. Der Wechsel von einem Produkt zu einem anderen, beispielsweise vom Standarddepot zum Altersvorsorgedepot, wird grundsätzlich möglich sein.
Auszahlungsphase
Steuern. Wie beim Riester-Rente werden die Leistungen in der Auszahlungsphase mit dem individuellen Steuersatz versteuert. (In der Regel ist der im Rentenstatus niedriger als während des Erwerbslebens.)
Rente oder Auszahlung. Riester-Versicherte können sich nach Ende der Ansparphase bis zu 30 Prozent ihres Guthabens auszahlen lassen. Der Rest wird verrentet, sprich: in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt. Eine Teilkapitalisierung ist auch beim neuen Altersvorsorgemodell möglich. Ein Verrentungspflicht besteht hingegen nicht mehr. Stattdessen kann man künftig zwischen einer lebenslangen, monatlichen Rentenzahlung und einem befristeten Auszahlungsplan wählen. Zulässig sind Auszahlpläne mit einer Mindestlaufzeit bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Ein etwaiges Restguthaben wird danach vollständig ausbezahlt und kann auch vererbt werden.
Riester oder Vorsorgedepot?
„Die private Altersvorsorge wird renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler“, verspricht das Bundesfinanzministerium. Doch nicht für jede|n wird alles besser. Ob ein bestehender Vertrag für die eigene Situation noch vorteilhaft ist, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Kriterien für die Weiterführung eines Riester-Vertrages könnten sein:
Das eigene Einkommen. So sind Geringverdienenden mit Kindern mit einem Riester-Vertrag hinsichtlich der Zulagen in der Regel bessergestellt als mit dem neuen Vorsorgemodell. Zudem liegt der Mindestbeitrag bei Riester bei 60, beim Vorsorgemodell bei 120 Euro jährlich. Gutverdienende ohne Kinder hingegen können durchs Riestern eine relativ hohe Steuerersparnis für sich nutzen.
Das eigene Alter. Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, hat mit einem Garantievertrag wie Riester höhere Planungssicherheit. Aktienfonds als (nur noch) kurzfristige Geldanlage sind risikobehafteter. Zudem liegt der früheste Auszahlungsbeginn eines Riester-Vertrags bei 62, beim neuen Vorsorgemodell bei 65 Jahren.
Riester und Vorsorgedepot?
Wer einen Riester-Vertrag hat, kann parallel auch einen Neuvertrag mit der ab 1. Januar geltenden neuen Fördersystematik besparen. Damit werden automatisch die neuen Regelungen auch auf den bestehenden, den Riester-Vertrag angewendet. Beide Systeme parallel zu nutzen, ist nicht möglich.
Was man jetzt schon tun kann
Noch sind viele Details des neuen Altersvorsorgemodells offen. Konkrete Produkte, Anbieter und Konditionen werden erst ab Januar 2027 feststehen. Niemand muss sich also jetzt schon entscheiden! Klar ist aber, dass eine individuelle Beratung angesichts der komplexen Thematik dringend angeraten sein wird. Insbesondere für Leute, die wenig Kenntnis vom Aktienmarkt haben.
Wir stehen jetzt schon bereit, um mit Ihnen Ihre künftige Entscheidungsfindung vorzubereiten. Mit einer Bestandsaufnahme Ihres Riester-Vertrags, der Berechnung Ihrer potenziellen Zulagen nach der neuen Fördersystematik und einer generellen Vorsorgeplanung, die Ihre Renditeziele, Risikobereitschaft und Sicherheitsbedarfe einbezieht.
Auch interessant:
→ Nicht nur an später denken (Altersvorsorge planen)
→ Frauen leben länger, aber wovon? (Frauen und Rente)
Externer Link:
→ Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
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