VERMÖGENSSCHADEN­HAFTPFLICHT

Finanzielle Schäden abwenden

Wer beratend oder planerisch tätig ist, fremdes Vermögen verwaltet, Gutachten erstellt, Publikationen entwickelt oder IT-Dienstleistungen erbringt, macht – wie jede|r andere – auch mal Fehler. Mehr als unangenehm wird es, wenn man seine Kund|innen dadurch finanziell schädigt und Einkommenseinbußen oder unnötige Kosten beschert. Derartige Schäden sind nicht über die Betriebs- oder Berufshaftpflicht gedeckt, können aber über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausgeglichen werden.

Sie tritt dann ein, wenn es sich um einen Schaden rein finanzieller Art, um einen so genannten echten Vermögensschaden handelt: Ein Programmierfehler und der Webshop nimmt keine Bestellungen mehr an, ein Übersetzungsfehler und die Vertragsunterzeichnung kommt nicht zustande, ein Planungsfehler und die Kosten erhöhen sich. Beispiele für einen möglichen, folgenreichen Faux Pas gibt es wohl in jedem Berufsstand mehr als genug. Ob Architektur- oder Buchhaltungsbüro, ob Designer oder Steuerberaterin, ob Gutachterin oder Unternehmensberater – wir schauen genau und gemeinsam mit Ihnen, welche spezifischen Risiken für Sie relevant sind und in welchem Umfang Sie sich absichern sollten oder wollen.   

Für wen ist eine Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden sinnvoll?

Als Vermögensschäden bezeichnet man Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind sondern Schäden rein finanzieller Art. Die können beispielsweise durch einen falschen Rat oder eine falsche Auskunft entstehen. Damit kommen viele Berufe in Frage, die beratend, planend oder informierend tätig sind. Hier einige Beispiele:

 

Architekt|innen und Ingenieur|innen: Fehlerhafte Planung

Buchhaltungsbüros: Abrechnungen

Grafiker|innnnen, Designer|innen: Verwechslung der Druckvorlagen

Gutachter|onnen/Sachverständige: Falsche Bewertung

Immobilienmakler|innen: Falschberatung

IT-Dienstleister|innen: Programmierfehler

Journalist|innen: Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Rechtsanwält|innen: Fristversäumnis

Steuerberater|innen: Fehlerhafte Auskunft

Übersetzer|innen: Übersetzungsfehler

Unternehmensberater|innen: Fehlerhafte Berechnungen

Werbeagenturen: Unkorrekte Preisangaben

Sind Angestellte, Honorarkräfte und Praktikant|innen mitversichert?

Angestellte und PraktikantInnen sind generell mitversichert, da diese ja im Auftrag des|r Arbeitgeber|in handeln.

Honorarkräfte sind selbstständig tätig und haften damit auch selbst und zwar als Subunternehmer|in gegenüber dem|r Auftraggeber|in. Beispiel: Verrechnet sich der Statiker und übernimmt das Architekturbüro die Daten, dann haftet zwar das Architekturbüro gegenüber dem „Bauherren“, nimmt jedoch selbst den Statiker in Regress!

Wofür zahlt eine Vermögensschadenhaftpflicht unter Umständen nicht?

Die Person oder die Firma ist versichert gegen die finanziellen Ansprüche der|s Geschädigten. Allerdings gibt es in den einzelnen versicherbaren Berufen eine Reihe von Ausschlusstatbeständen, die jeweils in den berufsspezifischen „Besonderen Bedingungen“ stehen. Von daher ist es wichtig, das jeweils zu versichernde Risiko genau zu erfassen.

Was kostet eine Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden?

Der Beitrag hängt von dem Beruf und der ausgeübten Tätigkeit ab, ebenso wie von der Zahl der zu versichernden Personen (Inhaber|in, Angestellte) und der versicherten Summe. Aus diesem Grund erfassen wir das zu versichernde Risiko durch einen Fragebogen so genau wie möglich.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Auch wichtig!

D&O Vermögensschadenhaftpflicht →
für Geschäftsführer|innen und Vorstände von Unternehmen und Vereinen

 

Betriebshaftpflichtversicherung →

Berufshaftpflichtversicherung
für Freiberufler|innen