KINDERTAGESPFLEGE UND KRANKENTAGEGELD

Die Mitversicherung von Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung ist (seit dem 1.1.2019) dann möglich, wenn die Tagespflegeperson als hauptberuflich selbstständig gilt. unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder. Das ist der Fall, „wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit der Lebensführung des Einzelnen von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem zeitlichen Aufwand her das Gepräge gibt“. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder ist dabei unerheblich.

 

Ist auch eine private Absicherung des Krankentagegeldes möglich?

 

Wer in der Familienversicherung mitversichert ist, hat keine Versicherungsmöglichkeit für den Fall eines Einkommensausfalls aufgrund von langfristiger Krankheit. Freiwillig gesetzlich Versicherte, können das Krankentagegeld auch über private Krankenversicherungen versichern. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen Versicherungsschutz ab der 7. Woche in Höhe von 70 % des letzten Einkommens (maximal jedoch 90 % des Nettoeinkommens). Eine private Krankentagegeldversicherung bietet Versicherungsschutz auch schon bei einem früheren Einkommensausfall, zum Beispiel ab der fünften Woche, mit einem festen Tagessatz, der jedoch das Nettoeinkommen nicht übersteigen darf. Eine Versicherung vor dem 21. Tag wird nicht benötigt, da der Leistungsbezug bei Krankheit von 15 Arbeitstagen garantiert ist.

 

Wie hoch ist der Beitrag bei der privaten Krankenversicherung?

 

Der Monatsbeitrag bei einer privaten Krankentagegeldversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter, der Höhe des versicherten Einkommensausfalls (maximal das Nettoeinkommen) und dem Zeitpunkt, ab dem das Tagegeld gezahlt werden soll. Je früher der Zeitpunkt gewählt wird, je höher der Beitrag! Zudem erfolgt eine Gesundheitsprüfung! Es besteht keine Annahmepflicht.

 

Sondervereinbarung für Tagespflegepersonen bei PiB

 

Private Versicherungsunternehmen betrachten zurzeit Kindertagespflegepersonen immer noch häufig als nebenberuflich Selbständige. Als für PiB gGmbH tätige Maklerin bieten wir jedoch eine Lösung für Tagespflegepersonen an. Es besteht die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung bis zur Höhe des Nettoeinkommens abzuschließen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tages-pflegeperson als rentenversicherungspflichtig eingestuft worden ist. Im Leistungsfall ist die Höhe des Nettoeinkommens nachzuweisen.

 

Der Beitrag für eine private Zusatzversicherung wird ebenfalls mit 50 % bezuschusst.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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