Die Anwartschaftsversicherung ist eine Form der privaten Krankenversicherung, bei der ein Beitrag gezahlt wird, aber kein Leistungsanspruch besteht. Sie ermöglicht die Rückkehr in den alten Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Grundsätzlich ist eine Anwartschaftsversicherung für Personen in der freien Heilfürsorge (bei der Polizei, Feuerwehr oder dem Bundesgrenzschutz tätige Personen sowie Berufssoldat|innen) zu empfehlen. Denn diese haben nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und benötigen als Beihilfeberechtigte eine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) .
Wer privat krankenversichert ist und unter die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung rutscht (Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, Stundenreduzierung) aber den Anspruch auf eine Weiterversicherung in der privaten Krankenversicherung aufrecht erhalten möchte, sollte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
Privat Versicherte, die für eine Zeit ins Ausland gehen, sind ebenfalls gut beraten, die bestehende Krankenversicherung nicht zu kündigen. Stattdessen sollten sie sie in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln,. Denn bei ihrer Rückkehr nach Deutschland haben sie keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung, sondern müssen sich wieder privat versichern.
Die Pflegeversicherung ist von der Anwartschaft ausgenommen. Sie muss weitergezahlt werden, wenn die betreffende Person trotz Auslandsaufenthalts in Deutschland gemeldet bleibt.
Hier wird während der Versicherungsdauer ein geringer Beitrag gezahlt. Er dient ausschließlich dem Risikoausgleich. Es werden keine Altersrückstellungen gebildet. Bei Wiederinkraftsetzung erfolgt keine Gesundheitsprüfung, und es fallen keine Wartezeiten an. Der neue Beitrag wird nach dem neuen (höheren) Eintrittsalter berechnet. Die Versicherung ist also teurer.
Im Gegensatz zur kleinen Anwartschaftsversicherung ist der Monatsbeitrag höher, da hier das ursprüngliche (niedrigere) Eintrittsalter beim Aufleben der Versicherung zugrunde gelegt wird und auch Altersrückstellungen gebildet werden. Der Beitrag ist also niedriger, als bei der kleinen Anwartschaftsversicherung.
Birgit Bödeker
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