Als Alternative zu den bestehenden Tarifen können ältere Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen einen günstigeren Tarif wählen: den Basis- oder den Standardtarif. Die Tarife unterscheiden sich stark voneinander.
Basistarif: Wer das 55. Lebensjahr vollendet und seit dem 1.1.2009 eine private Vollkostenversicherung hat, kann sich im Basistarif versichern. Versicherte, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialversicherungsrechts sind (zum beispiel ALG II-BezieherInnen), können jederzeit wechseln. Das gilt auch für im Standardtarif Versicherte.
Standardtarif: In den Standardtarif können alle wechseln, deren Vertrag vor dem 1.9.2009 begonnen hat, und die ebenfalls das 55. Lebensjahr vollendet haben. Das Einkommen darf jedoch nicht über der aktuell gültigen Einkommensgrenze (2014: 53.550 €) liegen. Ab 65 kann in jedem Fall gewechselt werden.
Der Basistarif ist identisch mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, einschl. Kuren, Haushaltshilfen, Krankentagegeld, ambulante Psychotherapie, Hilfs- und Heilmitteln, ambulante und stationäre Reha-Leistungen und spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Der Standardtarif hat lediglich mit den gesetzlichen Krankenkassen vergleichbare Leistungen. Die vorstehend aufgeführten Leistungen sind im Standardtarif teilweise nicht enthalten!
Die Beitragshöhe ist in beiden Tarifen begrenzt auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz zum Standardtarif kann man im Basistarif zusätzliche Leistungen (Krankentagegeld, stationäre Wahlleistungen) mitversichern. Allerdings besteht keine freie Arztwahl. Bevor Sie einen Facharzt aufsuchen, muss zunächst der Hausarzt konsultiert werden, um eine Überweisung an Fachärzte zu veranlassen.
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Im Basistarif gelten die gleichen Zuzahlungsregelungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung: 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, bzw. 1 % bei chronisch Kranken. Im Standardtarif gibt es einen festen Selbstbehalt von 306 €.
Unter finanziellen Gesichtspunkten kann der Standardtarif die günstigere Variante sein. Versicherte Ehepaare zahlen zusammen maximal das 1,5-fache des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im Basistarif zahlen beide den gleichen Beitrag.
Für den Basistarif gilt, dass Personen die hilfebedürftig im Sinne des Sozialversicherungsrechts sind, auf Antrag nur den halben Beitrag zahlen müssen.
BeamtInnen zahlen im Basistarif entsprechend ihrem Beihilfesatz den anteiligen Beitrag für die Restkosten.
Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
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