GRUNDFÄHIGKEITS­VERSICHERUNG

Eine Alternative zur Berufsunfähigkeits­versicherung – 1

 

 

Wenn Sie aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder eine solche aufgrund der beruflichen Risikoeinstufung zu teuer ist, stellt diese Versicherungsform eine sinnvolle Alternative dar. Dabei empfiehlt es sich, Nachversicherungsmöglichkeiten und gegebenfalls Umtauschoptionen in eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschließen.

 

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung geht es bei der Grundfähigkeitsversicherung nicht um eine Leistung beim Verlust der Fähigkeit, einen bestimmten Beruf auszuüben, sondern um den gänzlichen oder zeitweisen Verlust von bestimmten Fähigkeiten.

 

 

Wann zahlt eine Grundfähigkeitsversicherung?

 

Es gibt insgesamt 15 anerkannte Grundfähigkeiten, die in zwei Gruppen zusammengefasst sind:

 

Gruppe 1: Sehen, Sprechen, Gebrauch der Hände und die Orientierungsfähigkeit.

Gruppe 2: Hören, Sitzen, Stehen, gehen, Treppe steigen, Greifen, Knien Bücken, Bewegung der Arme, Heben und Tragen, Auto fahren.

 

Manche Versicherer haben noch eine  Gruppe 3 hinzugefügt: Auffassungsgabe, Konzentration/Aufmerksamkeit,  Gedächtnis, Handlungsplanung, evtl. auch noch die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung.

 

Der Versicherungsfall liegt vor, wenn die betroffene Person mindestens eine Fähigkeit der Gruppen 1 und 3 oder mindestens drei Fähigkeiten der Gruppe 2 für mindestens ein Jahr verloren hat oder verlieren wird. Der Leistungsfall tritt auch ein, wenn die versicherte Person ein Pflegefall in der Stufe II oder III ist. In manchen Fällen leisten Versicherer auch bereits ab der Pflegestufe I.

 

 

Welche Leistungen erbringt eine Grundfähigkeitsversicherung?

 

Es wird die vereinbarte Rente gezahlt und zwar für die vereinbarte Leistungsdauer, meist bis zum 65. oder 67. Lebensjahr. Manche Versicherer bieten inzwischen auch eine lebenslange Rentenzahlung an. Die versicherte Rente darf in der Regel 80 % des vorherigen Bruttoeinkommens nicht übersteigen.

 

Darüber hinaus werden auch Zusatzleistungen angeboten. Diese sind bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich und reichen von berufsspezifischen Zusatzleistungen, über die Zahlung einer Todesfallleistung bis hin zu Pflegerenten.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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