Während Kinder in der Tagespflege oder Krippe, im Kindergarten oder in der Schule sowie auf dem direktem Weg von oder nach dort sind, besteht für sie ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Erfolgt ein Unfall jedoch außerhalb der Betreuungs- und Wegezeit, besteht kein Anspruch.
bis zum 6. Lebensjahr bei einem Grad der Invalidität von:
100 % – 495,83 €
050 % – 247,92 €
035 % – 173,54 €
020 % – 099,17 €
vom 6. bis zum 15. Lebensjahr bei einem Grad der Invalidität von:
100 % – 661,11 €
050 % – 330,56 €
035 % – 231,39 €
020 % – 132,22 €
vom 15. bis zum 18. Lebensjahr bei einem Grad der Invalidität von:
100 % – 793,33 €
050 % – 396,67 €
035 % – 277,67 €
020 % – 158,67 €
über 18. Lebensjahr bei einem Grad der Invalidität von:
100 % – 1.190,0 €
050 % – 0595,00 €
035 % – 0416,50 €
020 % – 0238,00 €
Ein Unfall liegt vor, wenn das Kind durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unverschuldet eine Gesundheitsschädigung erleidet. In der privaten Kinder-Unfallversicherung ist meistens der Begriff der Gesundheitsschädigung erheblich erweitert. So wird häufig auch bei Schäden durch Infektionen, Insektengiftallergien, Wundinfektionen, Impfschäden oder den Folgen von verschiedenen Kinderkrankheiten geleistet. Kinder-Unfallversicherungen liegen fast immer besondere Bedingungen zu Grunde, die auf den Ab-sicherungsbedarf von Kindern zugeschnitten sind. Welche Leistungen sind versichert? Es können lebenslange Rentenzahlungen, Kapitalzahlungen je nach Höhe des Invaliditäts-grades, Leistungen für kosmetische Operationen, Übergangsleistungen und vieles mehr vereinbart werden.
Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne über die Bedingungen und Details eine Kinder-Unfallversicherung.
Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net
Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net