AMBULANTE ZUSATZVERSICHERUNG

Wunschbehandlung ohne großen Aufwand

Natürliche Heilmethoden als Alternative oder Ergänzung zur Schulmedizin – für immer mehr Menschen eine wichtige Option im Krankheitsfall und zur gesundheitlichen Vorsorge. Doch Heilpraktik, Chiropraktik oder Osteopathie gehören nicht oder nur begrenzt zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Jede Behandlung muss, zumindest größtenteils, aus eigener Tasche bezahlt werden. Über eine private Krankenzusatzversicherung können die Kosten aufgefangen werden.

Zwar erstatten einige Krankenkassen aus Wettbewerbsgründen einen kleinen Anteil der Kosten für alternative Behandlungsmethoden. Aber in der Regel nicht für jede. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedenfalls nicht. Mit einer Ambulanten Krankenzusatzversicherung können Sie selbst vorsorgen. Die besteht oft aus mehreren Bausteinen. So kann zum Beispiel auch die (teilweise) Kostenübernahme für Brillen und Hörgeräte oder für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten enthalten sein.

 

Wir beraten gerne mit Ihnen, welches Leistungspaket und welche Konditionen für Sie passend sind.

Was leistet Ambulante Zusatzversicherung?

Eine Ambulante Zusatzversicherung übernimmt Kosten für die ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker|innen und Ärzt|innen für Naturheilmedizin, und zwar bis zu einem bestimmten Höchstsatz. Zu den abrechenbaren Leistungen gehören in der Regel auch die Aufwendungen für Arzneimittel.

Erstattet wird ein gewisser Prozentsatz (oft 80 %) der Kosten für alle Leistungen, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechenbar sind. Bei Ärzt|innen für Naturheilmedizin gilt der gleiche Prozentsatz. Hat die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Kosten übernommen, dann werden „nur“ die übrig gebliebenen Kosten zum  vereinbarten Prozentsatz erstattet.

Welche Leistungen können noch eingeschlossen sein?

Darüber hinaus kann eine Ambulante Zusatzversicherung Leistungen wie Kostenerstattungen für Hör- und Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen), Heil- und Hilfsmittel, Leistungen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen enthalten

Die meisten Zusatzversicherungen enthalten auch eine Reisekrankenversicherung.

Vor Vertragsabschluss sollte also genau geschaut werden, welche Leistungen  wirklich benötigt werden! Wir unterstützen Sie dabei. Denn ein späterer Wechsel zu einem Anbieter könnte aufgrund von Vorerkrankungen schwierig werden.

Muss man im Laufe der Zeit mit Beitragsanpassungen rechnen?

Es wird zwischen Verträgen mit und ohne Altersrückstellungen unterschieden. Bei Verträgen ohne Altersrückstellungen erhöhen sich die Beiträge beim Erreichen einer neuen Altersgruppe! Verträge mit Altersrückstellungen sind oft am Anfang etwas teurer, jedoch erhöhen sich die Beiträge nicht mehr, weil Sie älter werden.

Beitragsanpassungen sind jedoch generell möglich.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net

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