ZAHNZUSATZVERSICHERUNG

Zahn um Zahn abgesichert

Ein voll funktionsfähiges Gebiss bis ins hohe Alter ist wohl den wenigsten vergönnt. Fest steht, bei jeder Gebisssanierung ist immer eine, teilweise nicht unerhebliche, Eigenleistung gefragt. Zahn um Zahn. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt für einen Zahnersatz unabhängig vom Befund nur noch feste Beträge. Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich  die anfallenden Eigenleistungen bis zu 90%  abfedern.

 

Die Leistungen gesetzliche Krankenkasse zum Zahnersatz decken etwa 50% der Kosten für eine Standardtherapie ab. Unter dieser „pauschalen Regelversorgung“ versteht man die einfachste und zweckmäßigste Lösung. Ausgenommen sind Implantate und auch die tatsächlichen Gesamtkosten für eine medizinisch notwendige Versorgung bleiben unberücksichtigt. Ein kleiner Trost: Wer sein|ihr Bonusheft für die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in den letzten fünf Jahren lückenlos abstempeln lassen hat, bekommt einen Zuschuss von 60 % der Regelversorgung, bei zehn Jahre sind es 65 %.

 

Dennoch: Unabhängig davon, ob es ein günstiger Zahnersatz wie eine Metallkrone oder ein teures Implantat sein soll – einen Eigenanteil haben Sie immer zu zahlen. Und der liegt zwischen 100 und einigen 1.000 Euro

 

Was leistet eine Zahnzusatzversicherung?

 

Eine Zusatzversicherung leistet in der Regel 85-90 % vom Rechnungsbetrag, einschließlich der Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch für höherwertigen Zahnersatz, einschließlich Implantate. Manche Anbieter zahlen darüber hinaus auch für Zahnfüllungen.

 

 

Ob eine und welche Zahnzusatzversicherung für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt letztlich davon ab, wie Sie die Gesundheit Ihrer Zähne einschätzen. Gerne unterstützen wir Sie dabei,  den richtigen Tarif für sich zu finden.

Welche Leistungen können, zusätzlich zum Zahnersatz, enthalten sein?

Kieferorthopädische Leistungen sind in einigen Tarifen enthalten, meist aber auf ein bestimmtes Lebensjahr begrenzt. Damit kommen nur für Kinder in Frage. Allerdings gibt es hier große Leistungsunterschiede.

 

Knochenaufbau bei Implantaten werden in der Regel bei medizinischer Notwendigkeit mit übernommen.

 

Professionelle Zahnreinigung, Kostenübernahme bei Knirschschienen, und Wurzel- und Parodontosebehandlung können – falls im gewählten Tarif nicht enthalten – bis zu einem fixen Betrag bzw. anteilig in die Zusatzvereinbarung eingeschlossen werden. Für die genannten Leistungen kann es, außer bei der Zahnreinigung,  Einschränkungen geben!

 

Generell zahlt eine Zahnzusatzversicherung bis zu den Höchstgrenzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Mehrkosten müssen selbst getragen werden!

 

Inlay, Implantat, Prothese… Was verbirgt sich hinter den Begrifflichkeiten?

Bei Zahnersatzbehandlungen empfiehlt sich vorab immer die Einreichung eines Kostenvoranschlags, damit die Krankenversicherung im Detail prüfen kann, welche Leistungen übernommen werden und wo eventuell keine Leistungspflicht besteht! Im einzelnen kann  es sich um folgende Leistungen handeln:

 

3-D-Röntgen – Röntgenmaßnahme zur besseren Diagnostik.

 

Adhäsivtechnik – Methode zur Befestigung von Zahnrestaurationen mittels Kunststoff

 

Aufbissbehelf – Er dient der Vermeidung von Überlastungen des Kiefers

 

Aufbissschiene – Sie sollen Fehlstellungen der Zähne vermeiden.

 

Brücke – Sie dient zur Schließung einer Zahnlücke und besteht aus dem Brückenpfeiler und dem Brückenträger.

 

Funktionsanalytische Maßnahmen – Neue zahnmedizinische und kieferorthopädische Methode zur Befunderhebung um Zahnfehlstellungen zu vermeiden.

 

Implantat – Zahnwurzelersatz auf dem der Zahnersatz befestigt wird.

 

Inlay – Zahnfüllung, die in den Zahn eingesetzt wird, außerhalb der Praxis gefertigt. Materialen können sein: Gold, Keramik oder Kunststoff.

 

Kompositfüllung – Plastisches Füllmaterial aus Kunststoff, das direkt in die Zahnlücke eingepasst wird.

 

Krone – Sie wird zur Zahnerhaltung verwendetundbedecktdenbetreffenden Zahn.

 

Onlay – Ausdehnung der Einlagefüllung über die Zahnhöcker hinaus.

 

Parodontosebehandlung– Vollständige Entfernung bakterieller Zahnbeläge unter dem Zahnfleischsaum.

 

Prophylaxebehandlung – Vorbeugende Maßnahme, wie etwa Zahnreinigung.

 

Suprakonstruktion – Zahnersatz, der auf den Implantaten befestigt wird, wie Kronen, Brücken oder Prothesen.

 

Teilprothese – Ersatz einiger Zähne im Kiefer.

 

Totalprothese – Ersatz aller Zähne im Kiefer.

 

Veneer oder Verblendschiene – Keramikschicht bei Zähnen vor allem im Frontbereich, die zur ästhetischen Korrektur von Zahnlücken dient.  

 

Wurzelbehandlung – Sie dient der Erhaltung des Zahnes, Zahnersatz wird vermieden, Die behandelten Zähne dienen z.B. als Stütze von Brücken.

Was ist mit Wartezeit gemeint?

Bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung, müssen Sie angeben, ob Ihr|e Zahnarzt|ärztin ein Behandlung angeraten hat oder eine solche bereits geplant ist. Für anstehende Therapien kommt die Versicherung nämlich nicht auf. Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte  also nicht gewartet werden, bis eine Behandlung dringend ansteht.

 

Zu bedenken ist auch, dass fast alle Versicherungen in den ersten drei bis fünf Jahren nur begrenzte Summen zahlen. Eine große Gebisssanierung ist also , nicht von Anfang an drin!

 

Zudem gibt es bei vielen Tarife generell eine Wartezeit, meist von acht Monaten ab Vertragsabschluss. Das heißt: vorher können Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Es gibt allerdings auch einige Angebote ohne Wartezeit. Hier sollte genau geprüft werden, ob und welche Leistungseinschränkungen damit verbunden sind.

Muss man im Laufe der Zeit mit Beitragsanpassungen rechnen?

Je mehr Leistungen eine Versicherung enthält und/oder je höher die Erstattungssätze sind, je höher ist auch das Risiko einer Beitragsanpassung.

Es sollte also darauf geachtet werden, welche Leistungen wirklich benötigt werden. Ein späterer Wechsel zu einem Anbieter kann schwierig werden.

Es wird zwischen Verträgen mit und ohne Altersrückstellungen unterschieden. Bei Verträgen ohne Altersrückstellungen erhöhen sich die Beiträge beim Erreichen einer neuen Altersgruppe! Verträge mit Altersrückstellungen sind oft am Anfang etwas teurer, jedoch erhöhen sich die Beiträge nicht mehr, weil Sie älter werden.

 

Beitragsanpassungen sind jedoch generell möglich.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net

Wir empfehlen:

Für zwei ausgewählte Anbieter können Sie hier Online Angebote rechnen und auch einen Vertrag abschließen (externe Links):

 

Allianz Tarif Dental Best
(Zahnersatz und –behandlung)

 

DKV Tarif KDT85/KDBE
(Zahnersatz und –behandlung) →

DKV Tarif KDT85
(Nur Zahnersatz) →

 


Tarifvergleich Allianz und DKV
(PDF) →

 

Selbstverständlich bieten wir auch weitere Alternativen an. Rufen Sie uns einfach an!

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