Ich bestimme, wer für mich bestimmen darf

 DIE VORSORGEVOLLMACHT

Junger Mann mit Vertrauenspersonen

Ich bestimme, wer für mich bestimmen darf

Ob Unfall, Krankheit oder Alter – wenn Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, für sich selbst zu sorgen, ist es gut, eine Vertrauensperson an der Seite zu haben.

Mirko liegt nach einem Unfall vorübergehend im Koma. Nach dem ersten Schock kümmert sich sein Freund Tarik um seine laufenden Alltagsgeschäfte. Bei der Bank muss schleunigst der monatliche Abschlag für den Stromversorger geändert werden. Und den Vertrag beim Sportstudio wollte Mirko auch schon längst gekündigt haben.

Veras Demenz ist inzwischen recht fortgeschritten. Ihr Sohn Milo kümmert sich weiterhin liebevoll um sie, das Pflegeheim haben beide noch zusammen ausgesucht. Nun muss die alte Wohnung verkauft und aufgelöst werden. Die gut erhaltenen Möbel sollen ans Sozialkaufhaus gehen. Das hätte die Mutter sicher gewollt.

Doch Tarik und auch Milo sind die Hände gebunden. Denn ohne Vorsorgevollmacht dürfen sie nichts für den Freund, für die Mutter stellvertretend tun oder entscheiden. Das gilt selbst für Eheleute!

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Vertrauensperson, sich um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu kümmern, wenn Sie dies – vorübergehend oder dauerhaft – nicht mehr selbst können.

Welche Bereiche sollte die Vorsorgevollmacht regeln?

Eine Vorsorgevollmacht sollte alle entscheidenden Lebensbereiche abdecken und benennen, in welchen Angelegenheiten und welchem Umfang Vollmacht erteilt wird.

Verträge, Kommunikation und Bankangelegenheiten

Tarik dürfte also mit einer entsprechenden Vorsorgevollmacht umgehend den Vertrag beim Sportstudio kündigen, das Schreiben des Energieversorgers öffnen (aufgehobenes Briefgeheimnis) und den Dauerauftrag anpassen. Für den Zugriff auf Mirkos Konto bräuchte er allerdings eine eigens bei der Bank oder Sparkasse erstellte Kontovollmacht.

Gesundheit und Pflege

Darüber hinaus könnte Tarik im Ernstfall, sollte Mirko nicht mehr aus dem Koma erwachen, mit dem Krankenhaus über dessen weitere Behandlung beraten und müsste letztendlich auch entscheiden, was zu tun ist. Für diesen Fall ist es gut, wenn Mirko ergänzend zur Vorsorgevollmacht eine → Patientenverfügung verfasst hat. Das würde Tarik in seiner Entscheidungsfindung enorm entlasten.

Eine Vorsorgevollmacht ersetzt keine Patientenverfügung!

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie im medizinischen Notfall behandelt werden wollen. In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie „lediglich“, wer  dafür sorgen soll, dass Ihr Patientenwille auch geschieht.

Vermögen

Milo dürfte mit einer entsprechenden Vorsorgevollmacht die Eigentumswohnung seiner Mutter Vera verkaufen (oder auch vermieten). Das ist insbesondere dann von großer Bedeutung, wenn über den Erlös der Heimplatz finanziert werden muss. Zudem wäre Milo befugt, Veras Möbel an das Sozialkaufhaus zu spenden.

Wohnung und Aufenthalt

Darüber hinaus dürfte er entscheiden, wo Vera lebt (Aufenthalts­bestimmung). Damit ist er handlungsfähig, wenn sich Vera zum Beispiel in ihrem derzeitigen Pflegeheim nicht mehr wohlfühlt oder er sie zu sich an seinen Wohnort holen möchte. Er dürfte für sie den alten Heimvertrag kündigen und einen neuen unterzeichnen.

Versicherungen, Behörden, Renten- und Krankenkasse sowie Justiz

Milo dürfte auch die Hausratversicherung von Vera kündigen und Tarik Leistungen aus Mirkos Berufsunfähigkeitsversicherung für ihn abrufen. Mit einer Vorsorgevollmacht könnten beide zudem den Freund bzw. die Mutter gegenüber Behörden, Renten- und Krankenkasse sowie bei Rechtsangelegenheiten vertreten.

Handhalten

Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?

Das → Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bietet auf seiner Website ein kostenloses Musterformular zum Download. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht aber auch individuell erstellen. Dazu bieten unter anderem Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen informatives Material nebst Formulierungshilfen.

Kann ich auch mehrere Bevollmächtigte einsetzen?

Ja. Das kann sogar sinnvoll sein. So muss sich nicht eine Person alleine um Ihre Angelegenheiten kümmern. Sie können also beispielsweise Ihren Sohn bevollmächtigen und als dessen Stellvertreterin Ihre Nichte.

Wer an erster und wer an zweiter Stelle steht, kann aber auch – von Aufgabenbereich zu Aufgabenbereich – variieren. So wohnt Ihr Sohn vielleicht vor Ort und kann schneller auf Anrufe aus dem Krankenhaus reagieren und Wohnungsangelegenheiten regeln, während die Nichte besonders fit in Behörden- und Versicherungsangelegenheiten ist.

Wie lange sollte die Vorsorgevollmacht gelten?

Am besten über den Tod hinaus ! Denn nur so können sich Ihre Bevollmächtigten weiterhin um alle nun anstehenden Angelegenheiten, zum Beispiel um die Kündigung Ihrer Wohnung, kümmern. Anderenfalls müsste jede Entscheidung warten, bis der Erbschein vorliegt. Auch dann, wenn eine (zu Ihren Lebzeiten) bevollmächtigte Person zugleich Ihre Erbin oder Ihr Erbe ist.

Die Gültigkeitsdauer muss unbedingt in der Vorsorgevollmacht vermerkt sein.

Wo sollte ich meine Vorsorgevollmacht aufbewahren?

Auf keinen Fall „gut und sicher“ versteckt! Denn im Fall des Falles sollte die Vollmacht ja sofort zum Einsatz kommen können. Bevollmächtigte sollten über das Original oder eine vom Notar beglaubigte Kopie verfügen oder wissen, wo sich das Original befindet und leichten Zugang dazu haben.

Vorsorgevollmacht unterschreiben

Muss ich meine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen lassen?

Nein, nicht zwingend. Wenn sie aber auch die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien umfassen soll, ist eine notarielle Beurkundung unabdingbar.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

Dann wird im Fall Ihrer Entscheidungs- und Geschäftsuntüchtigkeit das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer oder eine Betreuerin bestellen. Bis das geschehen ist, kann niemand für Sie tätig sein und Entscheidungen treffen.

Auf Nummer Sicher mit einer zusätzlichen Betreuungsverfügung

Es kommt vor, wenn auch selten, dass das Betreuungsgericht trotz vorhandener Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Betreuung bestellt. Um das zu umgehen, können Sie mit einer so genannten Betreuungsverfügung im Voraus festlegen, dass Sie Ihre Bevollmächtigten als Betreuer|in wünschen. Dem wird aller Regel entsprochen.

Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen!

Zudem können Sie im → Zentralen Vorsorgeregister gegen eine geringe Gebühr Ihre Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung registrieren lassen. Die Inhalte der Vollmacht werden zwar nicht hinterlegt, aber für die Betreuungsgerichte ist jederzeit einsehbar, wen Sie als Ihre Bevollmächtigten eingesetzt haben.

 

Ebenso wichtig: die Patientenverfügung
→ Mein Wille geschehe!

Interessant für unverheiratete Paare:
→ Der Partnerschaftsvertrag