Was tun gegen den Fahrradklau?

  FAHRRAD (VER)SICHERN

Was tun gegen den Fahrradklau?

Jede Minute verschwindet ein Fahrrad – und weniger als zehn Prozent der gestohlenen Räder kehrt jemals zu seinen Besitzer|innen zurück. Das  jedenfalls sagt die Statistik zum Thema Fahrradklau in Deutschland. Was kann man tun, damit nicht auch das eigene Rad auf Nimmerwiedersehen verschwindet?

Fahrrad sichern

Anschließen, nicht nur abschließen


Wird das Rad draußen abgestellt, sollte man es immer an einen Fahrradständer, Zaun oder Pfahl anschließen. Sonst lässt es sich ruckzuck wegtragen und an einem anderen Ort in aller Ruhe aufknacken.

VdS-zertifiziertes Schloss wählen


Empfehlenswert sind ausschließlich VdS-zertifizierte Bügel- oder Kettenschlösser! Bei der Wahl des richtigen Schlosses fürs eigene Rad kann die Faustregel  „Kaufpreis Schloss = 10 % Neupreis Fahrrad“ hilfreich sein.

Zweitschloss nutzen


Wer zwei Schlösser mit unterschiedlichen Schlosstypen nutzt, erschwert den Fahrradklau noch mehr. Denn erstens dauert das Schlossknacken länger und zweitens sind Fahrraddieb|innen meist auf einen Schlosstyp „spezialisiert“.

Teile sichern


Auch schnell demontierbare Teile wie Laufräder mit Steckachsen sollte man mit dem Rahmen anschließen. Nicht anschließbare Teile wie Akkus von E-Bikes, GPS-Systeme und Leuchten nimmt man besser mit sich.

Gut sichtbar abstellen


Ebenso sollte man möglichst helle, gut einsehbare und belebte Orten zum Abstellen
wählen. Dunkle und einsame Ecken sind ideal für den Fahrradklau.

Fahrrad registrieren oder codieren lassen


Schon allein wegen der abschreckenden Wirkung des amtlichen Aufklebers am Fahrradrahmen ist eine Registrierung bei die Polizei sehr sinnvoll. Alternativ bietet der ADFC gegen geringe Gebühr eine Fahrradcodierung an. Hierbei werden verschlüsselte, personenbezogene Daten in den Rahmen geprägt. 

Radfahrer mit Helm zwischen zwei Autos

Fahrrad versichern

Fahrräder, nicht zulassungspflichtige E-Bikes und Pedelecs können über die Hausratversicherung mitversichert werden. Grundlage der Entschädigung ist der Neuwert. Allerdings ist die Höchstentschädigung meist auf 1 % der Versicherungssumme beschränkt. Hat man beispielsweise den Hausrat mit 60.000 Euro abgesichert, würde man für das gestohlene Rad maximal 600 Euro bekommen. Wer ein teueres Rad fährt, kann die Entschädigungsgrenze fürs Rad gegen Zuschlag erhöhen. Meist nicht mitversichert ist der Diebstahl von Teilen des Fahrrades oder die Beschädigung durch Vandalismus. Hier hilft nur eine Vollkaskoversicherung, die insbesondere bei hochwertigen Rädern, E-Bikes und Pedelecs sinnvoll sein kann.

Auch nachts draußen versichert


Früher waren Fahrräder, die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr draußen abgestellt waren, nur dann versichert, wenn sie gerade in Gebrauch waren (zum Beispiel während eines Kinobesuchs). Vielen ist dieser Umstand noch als Nachtzeitklausel geläufig. Inzwischen sind Fahrräder bei den meisten Versicherern rund um die Uhr versichert.

Ohne Anzeige keine Erstattung von der Versicherung


Ist das Fahrrad weg, sollte man umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten.
Gut ist es, möglichst viele Fahrraddaten zur Hand zu haben. Als hilfreich hat sich dazu der Fahrradpass erwiesen. Das kleine Heft gibt es kostenlos bei der Polizei und im Fahrradhandel, als PDF im Web und inzwischen auch als App. In den Pass kann man Marke und Modell, Rahmennummer und Rahmengröße, Farbe sowie weitere Erkennungsmerkmale eintragen. Falls vorhanden sind zudem Registrierungs- bzw. Codierungsnummer und ein Eigentumsnachweis von großem Nutzen.