Transparenzverordnung (TVO)

Die Transparenzverordnung (TVO) verpflichtet Anbieter von Finanzdienstleistungen offenzulegen, ob und inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken bei der Angebotsauswahl berücksichtigt werden oder nicht.

 

Die „Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister“ betrifft Versicherungsgesellschaften, Banken und auch Vermittler von Finanzdienstleistungen und ist verpflichtend.

 

Als →Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.