Rentenversicherungspflichtig tätige Personen in der Kindertagespflege haben Anspruch auf eine Förderung in der Riester-Rente, auch wenn sie als selbständig Tätige gelten. Dasselbe gilt für rentenversicherungspflichtige Pflegeeltern. Als Gruppenvertrag ist die PiB-Riester-Rente kostengünstiger als eine „normale“ Riester-Rente und kann dadurch höhere Leistungen bieten.
Das Plus beim „Riestern“ sind die staatlichen Zuschüsse (Zulagen) und die Steuervorteile. Um die vollen Zulagen zu bekommen, muss man im laufenden Jahr 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen einzahlen. Die Beiträge können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zulagen gibt es zudem für jedes Kind, für das man Kindergeld erhält.
Gutverdiener|innen oder Geringverdiener|innen oder/und kinderreiche Familien? Für wen sich die Riester-Rente lohnt, lässt sich nicht pauschal bewerten. Erst in einer fundierten, individuell ausgerichteten Beratung zeigt sich, für wen sie Sinn macht. Wir klären das gerne gemeinsam mit Ihnen, auch im Rahmen eines umfassenden Vorsorgekonzeptes – und unterstützen Sie bei der (durchaus komplexen) Antragsstellung.
Die Riester-Rente ist vererbbar und beim Bezug von Bürgergeld anrechnungsfrei, das heißt: das angesparte Guthaben wird nicht mit Bürgergeld-Bezügen aufgerechnet.
Um die Förderungen zu bekommen, müssen 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahres gezahlt werden, abzüglich der staatlichen Zulagen! Dann zahlt der Staat eine jährliche Grundzulage von 175 € und für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, 185 €. Für Kinder ab Geburtsjahr 2008 wird sogar eine Zulage in Höhe von 300 € gezahlt.
BerufseinsteigerInnen, die bis zum 25. Lebensjahr erstmalig einen Vertrag abschließen, erhalten eine einmalige Sonderzulage von 200 €.
Die gängigsten Verträge sind Riester-Rentenversicherungen und Riester-Fondssparpläne. (Künftige) Eigenheimbesitzer|innen haben sich vielleicht auch schon einmal mit dem Wohn-Riester beschäftigt, weniger bekannt sind dagegen Riester-Banksparpläne. Wir klären Sie gerne über die einzelnen Varianten auf. Welche zu Ihnen passt, hängt von Ihrer gesamten Lebens- und Zukunftsplanung ab.
Die Rente aus dem Riester-Vertrag wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
Da Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits im Vorfeld gezahlt wurden, fallen sie in der Auszahlungsphase nicht noch ein zweites Mal an.
Ehepartner|innen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, können auch „riestern“, wenn der Ehemann oder die Ehefrau förderberechtigt ist. Sie schließen dann einen so genannten „Anhängselvertrag“ ab.
Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net
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zur jährlichen Beitragsberechnung.
Wichtig, um die vollen Zulagen zu erhalten!