BAUSPAREN

Flexibel und staatlich gefördert

Trotz derzeit niedriger Zinsen kann ein Bausparvertrag durchaus lohnenswert sein. Ob als Teil der Immobilienfinanzierung, für Umbaumaßnahmen oder als Rücklage für Instandhaltungen. Denn der Staat zahlt aufs Bausparen nach wie vor eine Wohnungsbauprämie, die Einlagen sind ähnlich sicher wie beim Tages- oder Festgeld und der Vertrag garantiert niedrige Darlehenszinsen.

Bausparen war bisher der Inbegriff sicheren Sparens, durch Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbausparprämie staatlich gefördert.

 

Dem Bausparen liegt ein einfaches, bewährtes und wirkungsvolles System zu Grunde: „Einer für alle. Alle für Einen“. Geld, welches auf einen “jungen“ Bausparvertrag eingezahlt wird, kann anderen BausparerInnen, die schon länger einzahlen, zur Verfügung gestellt werden.

 

Bei Abschluss wird zunächst eine Bausparsumme festgelegt und etwa die Hälfte davon angespart. Anschließend gibt es bei Bedarf den anderen Teil der Summe als günstiges Darlehen. Zwar fällt der Zins während des Ansparens zurzeit eher gering aus, doch dafür ist das anschließende Bauspardarlehen umso günstiger.

 

Interessant ist das Bausparen nicht zuletzt deshalb, weil der Staat darauf eine Wohnungsbauprämie zahlt. Und zwar nicht nur, wenn übers Bausparen der Kauf oder Neubau einer Immobilie (mit)finanziert wird. Sondern auch dann, wenn die Bausparsumme für Umbau- und Renovierungsmaßnahmen verwendet wird.

 

 

Lohnt sich Bausparen zur Immobilienfinanzierung?

 

Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Vielmehr kann ein Bausparvertrag immer Teil eines gut durchdachten Finanzierungsplans sein. Zudem gibt es bei den Tarifen der Bausparkassen mitunter große Unterschiede. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, auch bei der Planung Ihrer Immobilienfinanzierung.

Wie funtkioniert ein Bausparvertrag genau?

In der Sparphase zahlen Bausparer|innen nach ihren Möglichkeiten auf das Bausparkonto ein. Auch die vermögenswirksamen Leistungen können auf den Bausparvertrag überwiesen werden. Aus der Bausparsumme, dem Sparguthaben und der Spardauer wird eine Bewertungszahl errechnet. Ist das Mindestguthaben angespart (40 % oder 50 % der Bausparsumme) und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht, wird der Bausparvertrag zugeteilt. Die Bausparkasse zahlt auf Antrag das Bausparguthaben aus und hält ein besonders zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen bereit. Dieses steht zur Verfügung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: Beleihungsprüfung der Immobilie und die eigene Bonitätsprüfung. Nach Auszahlung wird das Darlehen in von Anfang an bekannten, gleichbleibenden Zins- und Tilgungsbeiträgen zurückgezahlt. Sonderzahlungen sind jederzeit möglich.

 

Wie wird das Bausparen gefördert?

Der Staat fördert die Geldanlage auf Bausparverträgen. Für die eigenen Einzahlungen wird eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % gewährt, max. 45,06 Euro im Jahr  (90,11 Euro für Verheiratete), wenn das Jahres-Einkommen 25.600 Euro (51.200 Euro für Verheiratete) nicht übersteigt.   Das entspricht einem maximalen Sparbeitrag von jährlich 512 Euro (1.024 Euro für Verheiratete).

 

Für die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers gibt es eine Arbeitnehmer|innen-Sparzulage von 9%, maximal 43 Euro im Jahr (86 Euro für Verheiratete), wenn das Einkommen 17.900 Euro nicht übersteigt (35.800 Euro für Verheiratete). Das entspricht einem maximalen Sparbeitrag von 470 Euro im Jahr (940 Euro für Verheiratete).

Welche Vorteile hat das Bausparen noch?

In der Ansparphase bleiben Sie flexibel. Denn der Vertrag oder auch der Sparbeitrag jederzeit den Bedürfnissen bzw. finanziellen Möglichkeiten angepasst werden.

Kann das Bausparguthaben auch anderweitig verwendet werden?

Es gibt viele Verwendungsmöglichkeiten. Das Bauspardarlehen kann für den Erwerb einer Immobilie oder Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen rund ums Haus eingesetzt werden.

 

Das Bausparguthaben kann auch für ganz andere Zwecke genutzt werden, zum Beispiel für eine Urlaubsreise oder den Autokauf. Ausgezahlt wird das Guthaben allerdings erst, wenn seit Vertragsabschluss sieben Jahre vergangen sind.

 

Wird das Bausparguthaben nicht für den Kauf einer Immobilie oder für Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen verwendet, muss die staatliche Förderung vollständig zurückgezahlt werden!

Welche Kosten entstehen bei einem Bausparvertrag?

Bei Vertragsabschluss ist eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt in der Regel zwischen 1 % und 1,6 % der Bausparsumme. Darüber hinaus können Kontoführungsgebühren anfallen.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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