NACHHALTIGKEIT
Erklärung gemäß der „Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister“ (Transparenzverordnung – TVO)
NACHHALTIGKEIT
Erklärung gemäß der „Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister“ (Transparenzverordnung – TVO)
Finanzmarkt und Nachhaltigkeit
Inwieweit berücksichtigen Fondsgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen bei ihren Investitionentscheidungen das Thema Nachhaltigkeit? Und inwieweit tun dies auch die Vermittler|innen bei der Produktauswahl für ihre Kund|innen? Genau zu dieser Frage soll gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister, auch Transparenzverordnung oder TVO genannt, jeder Akteur auf dem Finanzmarkt umfassend informieren.
Nachhaltigkeit bemisst sich im Sinne der TVO nach den so genannten ESG-Kriterien, nämlich: Environment, Social und Governence (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Dabei ist sowohl von Nachhaltigkeitsfaktoren als auch von Nachhaltigkeitsrisiken die Rede.
Spricht man von Nachhaltigkeitsfaktoren, geht es darum, inwieweit beispielsweise im unternehmerischen Handeln der Ressourcen- und Klimaschutz berücksichtigt, arbeitsrechtliche Standards oder Steuerpflichten eingehalten werden. Von Nachhaltigkeitsrisiken spricht man, wenn es um mögliche Ereignisse geht, die negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines Unternehmens haben können. Das sind beispielsweise klimabedingte Überschwemmungen, politische Entscheidungen zur Energiewende oder auch Sanktionen bei Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben.
Information gem. Art. 3 TVO: Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratungstätigkeit
Bei der Beratung und Auswahl von Versicherungs- und Finanzprodukten berücksichtigen wir grundsätzlich auch das Thema Nachhaltigkeit. Dies geschieht auf Basis der vom jeweiligen Anbieter zur Verfügung gestellten Informationen. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, bieten wir nur auf ausdrücklichen Wunsch an.
Sollte die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- oder Nachteile für Sie bedeuten, stellen wir Ihnen dies gesondert dar.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu können Sie gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information gem. Art. 4 TVO: Aufklärung über
Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeit
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
• Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
• Die Achtung der Menschenrechte
• Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Wir nutzen – sofern verfügbar – die Beurteilung von Ratingagenturen, um eine eigene Einstufungs- und Auswahlmethode hinsichtlich der Informationen der jeweiligen Produktanbieter in Bezug auf die aufgeführten Indikatoren vorzunehmen.
Informationen gem. Art. 5 TVO: Auswirkung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die
Vergütungspolitik
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von eventuell vorhandenen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.