20-25% aller Erwerbstätigen können zeitweise oder auf Dauer ihren Beruf nicht mehr ausüben, davon über 90 % krankheitsbedingt. Damit gehört die Berufsunfähigkeit (BU) zu den größten existenziellen Risiken. Wir empfehlen daher jeder|m, Vorsorge zu treffen! Je früher desto besser. Denn Alter und Gesundheitszustand spielen eine entscheidende Rolle für die Beitragshöhe, jetzt und für die Zukunft.
31,5 % Psychische und Nervenkrankheiten
21,0 % Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparate
15,5 % Krebs und andere bösartige Geschwüre
9 % Unfälle
7,3 % Erkrankungen des Herzens und Gefäßsystems
15,7 % sonstige Erkrankungen
Quelle: Morgan & Morgen, 2018
In den meisten Fällen hält eine Berufsunfähigkeit bis zum Eintritt ins Rentenalter an, manche Betroffene aber kehren nach einem Jahr oder mehr ins Arbeitsleben zurück. Doch selbst für die reicht die staatliche Absicherung heute längst nicht mehr aus. Zwar steht jede|m gesetzlich Versicherten eine Erwerbsminderungsrente zu. Vorausgesetzt, man hat in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Doch wie niedrig die ausfallen würde, kann jede|r der eigenen jährlichen Renteninformation entnehmen. Zudem erhält man nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn man auch in keinem anderen als dem bisherigen Beruf länger als drei Stunden wöchentlich arbeiten kann. Selbstständigen steht gar keine Erwerbsminderungsrente zu.
Wir errechnen Ihnen gerne verschiedene Modelle zu Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsvorsorge. Damit Sie im Fall des Falles keine gravierenden finanziellen Einbußen erleiden müssen.
Die Beitragshöhe zur BU-Versicherung bemisst sich nach Alter, Gesundheitszustand, Beruf und gegebenenfalls (risikobelasteten) Hobbys. Auch die Laufzeit und die Höhe der versicherten Rente spielt eine Rolle. Generell lässt sich sagen: Je eher man beginnt, desto niedriger sind die Beiträge, und zwar ein Leben lang. Zudem bewerten Versicherer die genannten Risikofaktoren durchaus unterschiedlich. Ein Vergleich lohnt sich allemal. Gerne übernehmen wir das für Sie.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz sowohl bei unfallbedingter als auch krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Sie, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass Sie wenigstens 6 Monate lang zu mindestens 50% außerstande sind, Ihrem ausgeübten Beruf nachzugehen.
Es wird die volle, vertraglich vereinbarte Rente gezahlt. Die Zahlungen erfolgen für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch für den gesamten Zeitraum, der als Leistungsdauer vereinbart worden ist. In der Regel bis zum 62. bis 67. Lebensjahr.
Nein, eine Verrechnung mit der Erwerbsminderungsrente über die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt grundsätzlich nicht.
Grundsätzlich ja. Allerdings müssen Sie nur den sogenannten Ertragsanteil versteuern und der liegt in den meisten Fällen unter dem steuerfreien Grundfreibetrag. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach der Anzahl der Jahre, die der BU-Vertrag noch läuft.
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich immer für die aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit. Wechseln Sie also Ihren Beruf, dann gilt selbstverständlich diese Tätigkeit in der Zukunft als versichert. Eine erneute Risikoabfrage erfolgt bei einem Berufswechsel nicht.
Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net
Für Beamt|innen
Dienstunfähigkeitsversicherung →
Wenn eine BU-Versicherung nicht möglich ist:
Zur Verlängerung des BU-Schutzes:
Ein Leben lang niedrige Beiträge
Das rechnet sich: Wer früh mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt, sichert sich die besten Konditionen. Besonders Schüler|innen (ab 15) können bei den Versicherern „punkten“. Aber auch für Azubis und Student|innen kann sich der frühe Einstieg lohnen.
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