PiB RIESTER-RENTE FÜR PFLEGEELTERN

Rentenversicherungspflichtig tätige Personen in der Kindertagespflege haben Anspruch auf eine Förderung in der Riester-Rente, auch wenn sie als selbständig Tätige gelten. Dasselbe gilt für rentenversicherungspflichtige Pflegeeltern. Als Gruppenvertrag ist die PiB-Riester-Rente kostengünstiger als eine „normale“ Riester-Rente und kann dadurch höhere Leistungen bieten.

 

Staatliche Zuschüsse und Steuervorteile

 

Das Plus beim „Riestern“ sind die staatlichen Zuschüsse (Zulagen) und die Steuervorteile. Um die vollen Zulagen zu bekommen, muss man im laufenden Jahr 4% des rentenversicherungs­pflich­tigen Einkommens abzüglich der Zu­lagen einzahlen. Die Beiträge können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. 

 

Zulagen für die leiblichen und für die Pflegekinder

 

Zulagen gibt es zudem für jedes Kind, für das man Kindergeld erhält. Bei Pflegeltern zählen dazu nicht die eigenen sondern auch die Pflegekinder, solange diese noch unter 18 Jahre alt sind.

 

Für wen lohnt sich das „Riestern“?

 

 Gutverdiener|innen oder Geringverdiener|innen oder/und kinderreiche Familien? Für wen sich die Riester-Rente lohnt, lässt sich nicht pauschal bewerten. Erst in einer fundierten, individuell ausgerichteten Beratung zeigt sich, für wen sie Sinn macht. Wir klären das gerne gemeinsam mit Ihnen, auch im Rahmen eines umfassenden Vorsorgekonzeptes – und unterstützen Sie bei der (durchaus komplexen) Antragsstellung.

 

Gut zu wissen

 

Die Riester-Rente ist vererbbar und beim Bürgergeld anrechnungsfrei, das heißt: das angesparte Guthaben wird nicht mit Bürgergeld-Bezügen  aufgerechnet.

Wie bekommt man die staatlichen Zulagen und wie hoch sind sie?

Um die Förderungen zu bekommen, müssen 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahres gezahlt werden, abzüglich der staatlichen Zulagen! Dann zahlt der Staat eine jährliche Grundzulage von 175 € und für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, 185 €. Für Kinder ab Geburtsjahr 2008 wird sogar eine Zulage in Höhe von 300 € gezahlt.

 

BerufseinsteigerInnen, die bis zum 25. Lebensjahr erstmalig einen Vertrag abschließen, erhalten eine einmalige Sonderzulage von 200 €.

Welche Vertragsvarianten gibt es?

Die gängigsten Verträge sind Riester-Rentenversicherungen und Riester-Fondssparpläne. (Künftige) Eigenheimbesitzer|innen haben sich vielleicht auch schon einmal mit dem Wohn-Riester beschäftigt, weniger bekannt sind dagegen Riester-Banksparpläne. Wir klären Sie gerne über die einzelnen Varianten auf. Welche zu Ihnen passt, hängt von Ihrer gesamten Lebens- und Zukunftsplanung ab.

Ab wann wird die Riester-Rente ausgezahlt und wie hoch ist die Rendite?

Mit Rentenbeginn, frühestens mit 62 Jahren, wird eine lebenslange Rente gezahlt. 30 % des Ersparten können als einmalige Kapitalabfindung entnommen werden.

 

Der Gesetzgeber sagt, dass am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beiträge garantiert sein müssen. Versicherungsgesellschaften garantieren – im Gegensatz zu Fondsgesellschaften – außerdem noch eine Verzinsung von 0,9 %. Dann kommen noch Überschüsse hinzu.

Muss ich auf die Riester-Rente später Steuern und Sozialbeiträge zahlen?

Die Rente aus dem Riester-Vertrag wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert.

 

Da Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits im Vorfeld gezahlt wurden, fallen sie in der Auszahlungsphase nicht noch ein zweites Mal an.

Was ist mit dem Anhängselvertrag für Ehepartner|innen gemeint?

Ehepartner|innen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, können auch „riestern“, wenn der Ehemann oder die Ehefrau förderberechtigt ist. Sie schließen dann einen so genannten „Anhängselvertrag“ ab.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

Weitere Gruppenversicherungen

Formulare (PDFs)

Unverbindliche Anfrage zur PiB Riester-Rente →

 

Vorsorge-Check →
zur jährlichen Beitragsberechnung.
Wichtig, um die vollen Zulagen zu erhalten!