BERUFSHAFTPFLICHT­VERSICHERUNG

Schadensbegrenzung (auch) fürs eigene Budget

Manche Berufsgruppen sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Empfehlenswert ist sie für fast alle Freiberufler|innen. Denn die Private Haftpflicht ist nicht, wie viele meinen, für Schäden zuständig, die im beruflichen Kontext entstehen. Und die können gerade bei „kleinen“ Selbstständigen an die Substanz gehen, haften sie im Schadenfall doch unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen.

Die Berufshaftpflicht ist quasi die Betriebshaftpftlicht für freiberuflich Tätige. Versichert sind alle Arbeiten im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit. Egal wo, in der eigenen Arbeitsstätte, beim Kunden und unterwegs. Wichtig ist, vor Vertragsabschluss genau zu ermitteln, welche Schäden durch Ihre spezielle, berufliche Tätigkeit entstehen können – und deshalb abgedeckt sein sollten. Gerne überprüfen wir auch bereits bestehende Verträge dahingehend.

Welche Schäden sind versichert?

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, der haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken.

 

Versicherungsschutz besteht für Personen-, Sach- und daraus herzuleitende Vermögensschäden, die anderen (Dritten) im Rahmen der Berufstätigkeit zugefügt werden. Reine Vermögensschäden, also Schäden, denen weder ein Personen- noch Sachschaden vorausgeht, sind in der Regel mit geringen Summen eingeschlossen.

 

Viele FreiberuflerInnen benötigen zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Berufshaftpflichtversicherung, oder eine Kombination aus beiden Versicherungen (z.B. Architekt|innen).

Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung noch?

Welchen Versicherungsschutz im Einzelnen der Versicherer bietet, hängt von dem ausgeübten Beruf ab. Meist ist der Versicherungsumfang in den „Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen“ geregelt.

 

Darüber hinaus hat der Haftpflichtversicherer die Aufgabe, den Versicherten die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab­zunehmen. Praktisch bedeutet dies, dass er an Ihre Stelle tritt und für Sie tut, was Sie sonst – eventuell beraten durch einen Anwalt – selbst erledigen müssten. Dieses ist beispiels­weise die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schaden­er­satz besteht sowie die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist, opder auch die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.

 

Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit der geschädigten Person, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten. Somit ist die Haftpflichtversicherung auch eine Art Rechtsschutzversicherung, da der Versi­cherer möglicherweise auf sein Risiko und seine Kosten Prozesse führt, um Schaden­er­satz­for­derung­en abzuweh­ren.

Wofür zahlt die Berufshaftpflicht nicht?

Kein Leistungsanspruch besteht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden oder bei Schäden am eigenen Betrieb. Ebenso für den Fall, dass eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbracht wurde.

Wie ermittle ich die Haftpflichtsumme speziell für meine berufliche Tätigkeit?

Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sollten so hoch wie möglich abgesichert werden.

 

Interessanter wird es bei den so genannten Sublimits, den Leistungsbegrenzungen für Zusatzleistungen. Abgesehen davon, dass die Tätigkeitsbeschreibung immer so genau wie möglich sein sollte, sollten sich die vereinbarten Leistungsgrenzen auch mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit vereinbaren lassen, vor allem wenn es um den Bereich der Vermögensschäden geht.

Welche Berufsgruppen müssen zwingend eine Berufshaftpflicht abschließen?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist bei einigen Berufsgruppen vorgeschrieben, das heißt: ohne Nachweis der entsprechenden Absicherung keine Zulassung.

 

Zu diesen Berufsgruppen gehören Ärzt|innen und Hebammen, rechts- und steuerberatende Berufe, Architekt|innen und Ingeneur|innen, Apotherker|innen, Sachverständige und Versicherungsmakler|innen. Seit 2013 gibt es auch für verschiedene Berufsbilder im Baubereich (z.B. Baugewerbetreibende, Erbau) gesetzliche Vorschriften.

Kann ich meine Berufshaftpflicht mit meiner privaten kombinieren?

Bei reinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen ist der Einschluss einer Privathaftpflichtversicherung nicht möglich. 

 

Ansonsten gibt es oft die Möglichkeit, das private Haftpflichtrisiko in die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung als eigenen Baustein mit einzuschließen. Das kann Sinn machen und auch preiswerter sein, muss es aber nicht! Wichtig ist, dass alle notwendigen Bausteine, die Sie privat benötigen, auch wirklich mitversichert sind. Das ist nicht immer der Fall. Zudem sollte man überlegen, ob private Schäden eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht belasten sollen. Manchmal kann eine Trennung die weisere Entscheidung sein.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

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