Alle 5 Sekunden verunglückt in Deutschland ein Mensch. Zum Glück gehen die meisten Unfälle glimpflich aus. Schwere Unfallverletzungen jedoch ziehen oftmals auch hohe finanzielle Belastungen nach sich. Mit einer Privaten Unfallversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen, auch eines arbeitsbedingten Unfalls, schützen. Egal, wo sich der Unfall ereignet. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Nach § 39 Absatz 4 SGB VIII erhalten Pflegeeltern einen Zuschuss zur Privaten Unfallversicherung durch das Jugendamt. Unser Vertrag orientiert sich mit seinen Beiträgen an den Erstattungssätzen der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Abweichende Regelungen sind auch Anfrage möglich. Kinder können in den Vertrag mit eingeschlossen werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift „nur“ bei Unfällen, die sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit sowie in Schule oder Kindergarten ereignen – und auf den Wegen dorthin bzw. von dort.
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Über die Private Unfallversicherung erhalten Sie eine Invaliditätsentschädigung in Form einer Summe, die von dem festgestellten Invaliditätsgrad und von der versicherten Summe abhängt. Bei einer festgestellten Invalidität von zum Beispiel 25% erhalten Sie 25% der vereinbarten Summe.
Sie können auch eine Versicherungssumme mit Progression wählen, dann erhalten Sie mit steigender Invalidität eine progressiv steigende Summe. Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von EUR 100.000 erhalten Sie bei einer Progression von 225% maximal EUR 225.000 bei Vollinvalidität, bei 350% Progression sogar EUR 350.000.
Alternativ oder ergänzend ist auch die Zahlung einer lebenslangen Unfallrente möglich.
Neben einer Invaliditätsentschädigung oder lebenslangen Rentenzahlung können auch Leistungen für den Todesfall, sowie Übergangsleistungen, Kosten für kosmetische Operationen und ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart werden.
Ein Berufswechsel muss grundsätzlich mitgeteilt werden. Solange die neue Tätigkeit nicht mit einer schweren körperlichen Belastung verbunden ist, wird sich nichts ändern.
Dieser beträgt bei alleinerziehenden Pflegepersonen, die nicht oder maximal 20 Wochenstunden erwerbstätig sind 190 Euro. Wer mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig ist, erhält 125 Euro.
Pflegeelternpaare, bei denen mindestens ein|e Partner|in nicht oder maximal 20 Wochenstunden erwerbstätig sind es 250 Euro, wenn beide Partner mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig 315Euro.
Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net
Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net