GEBÄUDEVERSICHERUNG

Fundamentaler Schutz für die betriebseigene Immobilie

Feuer, Wasser, Sturm. Alles, was dem Betriebsgebäude schaden kann, schadet letztlich dem Geschäft. Dabei sind die Wiederherstellungs- und Repatur-, eventuell sogar Abbruckosten, nach einem Leitungswasserschaden zum Beispiel, „nur“ das eine. Obendrauf kommen möglicherweise noch die Folgen einer dadurch verursachten, vorübergehenden Betriebsschließung das andere. Deshalb sollten Gewerbetreibende, sofern sie Eigentümer|in Ihrer Betriebsstätte sind, diese auch versichern.

Denn Schäden am Betriebsgebäude sind meist recht teuer. Versichert sind die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen und im Antrag aufgeführten Gebäude und sonstigen Gebäudebestandteile. Zubehör ist nur dann versichert, wenn dies besonders vereinbart wurde.

 

Manche Betriebsstätte befindet sich in einem auch privat genutzten Gebäude, dem eigenen Wohnhaus. Liegt die gewerbliche Nutzung bei über 50 % der Fläche, dann muss das Gebäude nach dem gewerblichen Gebäudetarif versichert werden. Ansonsten gilt hier der Tarif eine privaten Wohngebäudeversicherung.

 

Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Betriebsgebäude gut abzusichern. Gerne überprüfen wir auch Ihre bestehende Versicherung und schauen, wo Sie alle gewünschten Leistungen zu einem guten Preis bekommen.

Welche Gefahren sind versichert?

Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser und Sturm und, falls vereinbart, Elementarschäden. Neben dem Schadenersatz leistet der Versicherer auch Kostenersatz.

 

In der Feuer-, Sturm-, Leitungswasserversicherung sind in der Regel  Aufräumungskosten, Abbruchkosten, Bewegungskosten, Schutzkosten und Feuerlöschkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme  beitragsfrei mitversichert. Zudem kann der Mietverlust oder Nutzungsausfall gegen Zuschlag versichert werden.

 

In der Sturmversicherung können außen angebrachte Sachen, wie Einfriedungen, Antennenanlagen, Gefahrmeldeanlagen, Beleuchtungsanlagen, Markisen, Schilder und Transparente, Überdachungen, elektrische Freileitungen und Masten, gegen Zuschlag mit eingeschlossen werden.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Ist der Wert des Gebäudes durch ein Gutachten bekannt, so ergibt sich daraus die Versicherungssumme.

 

Wenn kein Gutachten vorliegt und auch die Baukosten nicht ermittelt werden können, dann wird die Versicherungssumme mittels eines Wertermittlungsbogens bestimmt. Die Berechnung erfolgt nach Kubikmeter umbautem Raum sowie den Ausstattungsmerkmalen.

 

Auch die gewerbliche Gebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung. Lediglich bei Gebäuden, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, wird der Zeitwert angesetzt.

Was ist die ``Wertzuschlagsklausel``?

Da die Baukosten steigen, wird der Versicherungsvertrag jährlich dieser Preisentwicklung angepasst. Anders als bei Wohngebäuden erfolgt bei gewerblichen Gebäuden die Anpassung durch die so genannte Wertzuschlagsklausel für gewerbliche Gebäude und Gebäudeinhalte (Inventar). Als Basiswert wird dort zum Beispiel das Jahr 1970 verwendet.

Sind auch eventuelle Betriebsunterbrechungskosten mitversichert ?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, wie in der Inventarversicherung, ist kein Bestandteil einer gewerblichen Gebäudeversicherung. Wird ein gewerbliches Gebäude (zum Beispiel ein Büro, Lager, Ladengeschäft) vermietet, so kann der Mietausfall über eine zusätzliche Klausel mitversichert werden. Ist durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm die Gewerbeimmobilie nicht mehr nutzbar, ersetzt der Versicherer den Mietverlust bis zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit, maximal jedoch 12 Monate. Eine Verlängerung auf 24 Monate müsste gesondert vereinbart werden.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Zusatzversicherung

Elementarversicherung →
Zusatzversicherung gegen extreme Wettereinflüsse wie Starkregen und Überschwemmung

Auch wichtig!

Auch interessant