PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Bestmögliche Versorgung sichern

Privat oder freiwillig gesetzlich versichert? Gutverdienende, Beamt|innen und Selbstständige können frei wählen. Welches die bessere Option ist, hängt von vielen, individuellen Faktoren ab. Für einige gibt es gute Gründe, zum Beispiel als Familie, in der gesetzlichen versichert zu sein. Für andere stellt die private Krankenversicherung eine preiswertere oder leistungsfähigere Alternative dar.

Der Wechsel in die Private Krankenversicherung ist eine weitreichende Entscheidung. Ob sie mehr Vor- oder mehr Nachteile bringt, lässt sich nur mit genauem Blick auf die eigene Lebenssituation und Lebensplanung beantworten. 

 

Ist die Entscheidung für die private Krankenversicherung ausgefallen, stellt sich die Frage, welcher Versicherungsschutz der passende für Sie persönlich ist. Bei der Auswahl der Tarife und der entsprechenden Anbieter sind wir Ihnen gerne behilflich.

Gesetzlich oder privat? Vor- und Nachteile

Freiberufler|innen, Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze stehen immer wieder vor der Frage: gesetzliche oder private Krankenversicherung. Für einige gibt es gute Gründe (zum Beispiel als Familie), in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert zu sein.

 

Für viele stellt die private Krankenversicherung aber eine preiswertere und leistungsfähigere Alternative dar, insbesondere auch unter dem Aspekt weiterer Leistungskürzungen und steigender Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Zugleich muss man wissen:

 

Ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gibt es nur dann, wenn vor dem 55. Lebensjahr wieder eine Versicherungspflicht eintritt!

 

Lediglich Student|innen haben bei Studienbeginn die Wahlmöglichkeit. Sie können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und zwischen privater oder gesetzlicher Krankenversicherung wählen. Nach Abschluss des Studiums können sie erneut entscheiden, ob sie die private oder gesetzliche Krankenversicherung fortsetzen wollen, wenn sie keinen Job haben. Voraussetzung ist aber, das sie vor dem Studienbeginn gesetzlich versichert waren. Ansonsten müssen sie sich weiter privat versichern.

 

 

Da die private Krankenversicherung nach dem Kostendeckungsprinzip kalkuliert ist, führen Preissteigerungen im Gesundheitswesen, die Anpassung der Sterbetafeln und andere Faktoren dazu, dass sich der Beitrag erhöhen kann.

 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Für jedes mitversicherte Familienmitglied ist ein eigener Beitrag zu zahlen.

Individuelle Entscheidungskriterien

Es gibt eine Vielzahl von individuellen Entscheidungskriterien für oder gegen eine private Krankenversicherung. Abgesehen davon, dass der Gesundheitszustand bei Antragstellung zu einem Risikozuschlag oder auch einer Ablehnung führen kann, ist das Eintrittsalter mitentscheidend. Je älter die Person bei Versicherungsbeginn ist, desto höher ist der Beitrag. Da der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung eine Grundsatzentscheidung ist, sollte sich jede Person über das Prinzip der privaten Krankenversicherung im Klaren sein. Auch über Auswirkungen bezüglich der persönlichen Lebensplanung (Heirat, Kinder, Auslandsaufenthalt u.a.). Die mögliche Beitragsersparnis und der wahrscheinlich bessere Versicherungsschutz sind nur die eine Seite der Medaille.

Welche Grundleistungen sind in der privaten Krankenversicherung enthalten?

Grundsätzlich versichert sind die Kosten der ambulanten Heilbehandlung, je nach Tarif auch für Naturheilverfahren, die durch Ärzt|innen und Heilpraktiker|innen nach der jeweiligen Gebührenordnung abgerechnet werden. Ferner sind die stationäre Heilbehandlung und die Unterbringung im Mehrbettzimmer eingeschlossen sowie die Zahnbehandlung und der Zahnersatz.

 

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls Vertragsbestandteil.

 

Die Tarife der privaten Krankenversicherung müssen lediglich den gesetzlichen Mindeststandards des Sozialgesetzbuchs entsprechen. Je nach Tarif können die Erstattungsgrenzen unterschiedlich sein oder Selbstbehalte und Leistungsbegrenzungen enthalten sein. Die Tarife sind jedoch sehr vielfältig und unterschiedlich gestaltet. Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes. 

 

Welche Wahlleistungen gibt es?

Zu den versicherbaren Wahlleistungen gehören im stationären Bereich die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

 

Versicherbar sind zusätzlich ein Krankenhaustagegeld und das Krankentagegeld bei langfristiger Erkrankung.

 

Neben der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung können Pflegezusatzversicherungen eingeschlossen werden.

 

In einigen Tarifen ist darauf zu achten, dass auch der Krankenrücktransport aus dem Ausland extra abgeschlossen werden muss.

 

Viele Tarife bieten ergänzend an, einen Beitrag zur Beitragsentlastung Alter zu vereinbaren. Das ist vom Prinzip ein „Sparvertrag“, der dazu dient, im Alter den Monatsbeitrag um einen fest vereinbarten Betrag zu reduzieren. Im Gegensatz zu einem normalen Sparvertrag gibt es bei Kündigung des Vertrages kein Geld zurück!

Wie setzen sich die Beiträge zusammen?

In den Modultarifen ist der Beitrag der jeweiligen Leistungsbausteine (ambulant, stationär, Zahnzusatz usw.) einzeln ausgewiesen, in Kompakttarifen nicht.

 

Daneben muss der Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung entrichtet werden sowie ein Zuschlag von 10 % für die gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen.

 

Sind zusätzlich Wahlleistungen vereinbart worden, werden die Beiträge hierfür ebenfalls einzeln ausgewiesen.

 

Zudem ist es möglich, dass ein Risikozuschlag aufgrund des Gesundheitszustandes vereinbart wird.

Was kann ich tun, wenn mir die private Krankenversicherung zu teuer wird?

Einige private Versicherte können im fortgeschrittenen Alter Ihre Beiträge nicht mehr zahlen. Ein Rettungsanker kann da der Basis- oder der Standardtariftarif sein. Beide Tarife stehen jedem|r Versicherten zu, der|die die Voraussetzungen dafür erfüllt. So gilt bei beiden ein Mindestalter von 55 Jahren. Mehr dazu lesen Sie hier.

Inwieweit kann ich die Beiträge steuerlich geltend machen?

Arbeitnehmer|innen, beihilfeberechtigte Personen und Rentner|innen können maximal 1.900 Euro gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Bei Steuerpflichtigen, die ihre Krankenversicherung in voller Höhe selbst bezahlen, zum Beispiel Selbständige und Freiberufler|innen, sieht es etwas anders aus. Hier liegt der Höchstbetrag bei 2.800 Euro. Dieser kann allerdings überschritten werden,  wenn die tatsächlich aufgewendeten Beiträge für eine private Krankenversicherung höher liegen, die mit einer Basisabsicherung übereinstimmen, wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten wird.

 

Welche Leistungen werden nicht anerkannt?

 

Allerdings will der Gesetzgeber, dass nur die Beiträge zu einer „Basiskrankenversicherung“ steuerlich berücksichtigt werden. Wahlleistungen im Krankenhaus, Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeld, Heilpraktikerleistungen, Kieferorthopädie sowie private Pflegezusatzversicherungen gehören nicht in den Basisschutz.

 

Bei gesetzlich Versicherten  wird ein Beitragsanteil von 4 % für das Krankentagegeld in Abzug gebracht.

 

Bei privat Versicherten ist in einer gesetzlichen Verordnung mit dem Namen „Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung“ geregelt, welcher Anteil der Beiträge dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und damit steuerlich angesetzt werden kann.

 

Elektronische Datenübermittlung

 

Die privaten Versicherungsgesellschaften übermitteln die Daten der Versicherten den Finanzämtern auf elektronischem Wege. Die Versicherten müssen allerdings der Übermittlung zustimmen und erhalten von dieser Mitteilung eine Kopie.

 

Diese elektronische Datenübermittlung soll den Verwaltungsaufwand der Finanzämter mindern. Dennoch sind die Ausgaben für die Krankenversicherung in der Einkommensteuererklärung unter den „Sonderausgaben“ zu vermerken, wobei Beitragsrückerstattungen und Arbeitgeberzuschüsse ebenfalls anzugeben sind.

 

Was passiert mit den Beiträgen im Rentenalter?

Der zusätzlich erhobene Beitrag für die gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen soll verhindern, dass mit Rentenbeginn der Monatsbeitrag steigt. Dass das zu 100 % funktioniert, darf bezweifelt werden, da die Kostenentwicklung, die Entwicklung der Sterbetafeln und die Zinsentwicklung für diesen langen Zeitraum kaum vorhersehbar sind. Das bedeutet, auch nach Rentenbeginn kann der Monatsbeitrag weiter steigen, hier gibt es keine gesetzliche oder vertragliche Deckelung!

Kann ich jederzeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn vor dem 55. Lebensjahr eine Versicherungspflicht einsetzt. Ansonsten ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen!

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

Weitere Informationen

Auch wichtig!

Gut zu wissen

Für gesetzlich Versicherte:
Private Krankenzusatzversicherungen →
Wer gesetzlich versichert ist und Versorgungslücken schließen möchte, kann dies über private Zusatzversicherungen tun.