GARTENFREUNDE BREMEN – GRUPPENVERSICHERUNGEN

Der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. ist der Dachverband des Kleingartenwesens in Bremen, Bremerhaven und Wesermünde. Seit 1910 vertritt er die Interessen von inzwischen rund 17.000 Gartenfreunden aus über 100 Vereinen. Die Kleingärten in Bremen tragen auf etwa 6 km² Grünfläche einen unverzichtbaren Beitrag zum Natur- und Umweltschutz bei. Sie sind seit je her ein Ort der Erholung und Gemeinschaft sowie inzwischen auch ein Lern- und Erfahrungsort für Kinder und Erwachsene.

Neben seinen vielfältigen Aufgaben kümmert sich der Landesverband soweit möglich auch um den Versicherungsschutz seiner Mitgliedsvereine und deren Mitglieder. Das versicherungs- und finanzkontor unterstützt ihn dabei gerne und hat folgende Gruppenverträge für ihn ausgearbeitet und ausgehandelt:

Vereinshaftpflichtversicherung

Welche Schäden sind versichert?

 

Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden bis zu einer Versicherungssumme von 5 Millionen Euro. Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens sind bis 100.000 Euro versichert.

 

Zusätzlich versichert ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, zum Beispiel wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf dem Vereinsgelände oder im Rahmen der Verwaltung freigefallener Gärten

 

Nicht versichert sind über die Vereinshaftpflichtversicherung reine Vermögensschäden, für die Vorstandsmitglieder wegen fehlender Sorgfalts- oder Aufsichtspflichten persönlich haften. Hierfür besteht über den Landesverband eine separate Vermögensschadenhaftpflicht.

 

Auch die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist nicht versichert. Hierfür ist eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

Wer ist versichert?

 

Versichert sind der Landesverband und alle Mitgliedsvereine, alle Angestellten sowie Vorstände und Mitglieder in Ausübung der Vereinstätigkeit, wie Wegewarte, Schätzerinnen und Schätzer, etc.

 

Neu geregelt wurden die mitversicherten Veranstaltungen: hierzu gehören jetzt Messen, Ausstellungen, Beratungen, Seminare und Mitgliederversammlungen sowie Umzüge, selbst die Bundes- oder Landesgartenschau!

 

Ebenfalls sind generell eingeschlossen Informationsstände im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit, alle Landesverbands- und Vereinsveranstaltungen (z.B. Kurse, Schulungen, vereinsübliche Feste). Darunter fällt jetzt auch die Kinderbetreuung. Alle Dozenten sind nunmehr während ihrer Tätigkeiten für den Landesverband ebenfalls beitragsfrei mitversichert. In der Regel werden keine Zusatzversicherungen mehr benötigt, wie etwa bisher für Seminare, Kinderbetreuung oder Vereinsfeste.

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Bei diesem Vertrag handelt es sich um eine „subsidiäre“ Versicherung, also einen ergänzenden Vertrag, der für Schäden aufkommt, die von gepachteten Gärten ausgehen.

 

Normalerweise sollten die Pächter|innen eine Privathaftpflichtversicherung haben. Diese versichert auch Risiken aus der Nutzung eines Kleingartens.

 

Versicherungsschutz besteht dann bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wie eine mangelhaft abgesicherte Zuwegung zum gepachteten Grundstück, oder mangelhafte Instandhaltung, zum Beispiel ein morscher Ast bricht ab und jemand wird verletzt.

 

Besteht keine Privathaftpflichtversicherung und entsteht ein Schaden, so besteht Versicherungsschutz über diesen Vertrag. Besucher|innen oder Vereinsmitglieder können sich in diesem Fall an den Verein wenden.

 

Feuerversicherung (Aufräumosten) für Vereine

Seit dem 1.1.2022 sind über den Landesverband alle Vereine gegen das Restrisiko möglicher Aufräumkosten nach einem Feuerschaden bei einem ihrer Mitglieder abgesichert.

Über diese Versicherung sind bis zu 6.000 Euro an Kosten für die Entsorgung versichert. Kleinschäden bis zu einer Höhe von 500 Euro werden nicht übernommen.

Diese Versicherung tritt für den Fall ein, dass Mitglieder keine eigene Versicherung für ihren Kleingarten abgeschlossen haben oder der bestehende Versicherungsschutz nicht ausreicht und in diesen Fällen der Verein einspringen muss.

Grundsätzlich sind die Mitglieder verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und nach einem Feuerschaden auch selbst für seinen Schaden und auch die damit verbundenen Aufräumkosten aufkommen! Da dieses nicht in allen Fällen sichergestellt ist, springt ergänzend die Versicherung des Landesverbandes ein, damit der Verein und die Mitglieder nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Die Feuerversicherung der Mitglieder leistet immer zuerst! Deshalb ist bei einer Schadenmeldung auch wahrheitsgemäß anzugeben, ob und wo eine Versicherung für den Kleingarten besteht und wie viel der Versicherer leistet. Im Schadenfall ist eine Kopie der bestehenden Versicherungspolice hilfreich. Grundsätzlich ist der Feuerschaden auch der Polizei anzuzeigen und die Entsorgungskosten sind nachzuweisen. Die Forderung seitens des Entsorgers kann direkt an die Versicherung abgetreten werden, so dass die Schadenregulierung zwischen Versicherung und Entsorger direkt erfolgen kann.

Unfallversicherung im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit

Seit dem 25.3.2015 besteht eine Unfallversicherung für den Landesverband und alle angeschlossenen Vereine in Bremen und Bremerhaven, die alle Personen im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit absichert.

 

Was ist versichert?

 

Versichert sind ausschließlich die Folgen aus einem Unfall. Hierzu gehören eine Entschädigung bei einer bleibenden Invalidität, ein Krankenhaustagegeld bei einem stationären Aufenthalt sowie verschiedene Kostenzuschüsse (z.B. bei kosmetischen Operationen oder eine Kurkostenbeihilfe).

Als Unfallfolgen zählen auch bleibende Schäden die durch erhöhte Kraftanstrengung zu Knochen-, Bauch- oder Unterleibsbrüchen führen, sowie zu Meniskusschäden. Auch die Folgen von Infektionen durch Zeckenbiss sind mit versichert.

 

Wer ist versichert?

 

Versichert sind alle Personen, die Kleingartennutzer im Anlagenbereich eines Kleingärtnervereins sind, oder aufgrund ihrer Vereinsmitgliedschaft zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet werden können. Es ist nicht zwingend, dass diese Person auch selbst Pächter ist, sondern es können sich auch Personen beteiligen, die lediglich Nutzer sind!

 

Wann besteht Versicherungsschutz?

 

Versicherungsschutz besteht während der Ausübung der Gemeinschaftsarbeit und für Aushilfen bei Arbeiten auf Vereinsveranstaltungen in den Vereinshäusern. Unfälle auf dem direkten Weg nach und von den örtlich durchgeführten Veranstaltungen sind ebenso eingeschlossen, wie Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen.

 

Welche Leistungen sind versichert?

 

10.000 EUR bei Tod, bis zu 60.000 EUR bei Invalidität je nach Grad der Invalidität, 2,50 EUR Unfall-Krankenhaustagegeld, bis zu 5.000 EUR für Bergungskosten und bis zu 5.000 EUR für kosmetische Operationen.

 

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Seit dem 1. Januar 2022 sind automatisch alle Vorstandsmitglieder der Mitgliedsvereine und alle Schätzerinnen und Schätzer über den Landesverband gegen Vermögensschäden versichert.

 

Wozu eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

 

Jedes Vereinsmitglied, das sich zum Vorstand wählen lässt, muss für diese Tätigkeit mit seinem Privatvermögen haften, wenn die Geschäftsführungspflicht schuldhaft verletzt wird oder die gesetzlichen Pflichten als Vertretungsorgan nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Das gilt sowohl im Innenverhältnis, also den Vereinsmitgliedern gegenüber, als auch im Außenverhältnis.

Für das Innenverhältnis besteht eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, jedoch im Außenverhältnis auch schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Und diese Haftung kann nicht ausgeschlossen werden!

 

Was für Schäden sind denkbar?

 

Es werden Wege oder Flächen außerhalb des Vereinsgrundstücks genutzt. Es fehlt an vertraglichen Regelungen und Versicherungen. Es kommt zu einem Personenschaden.

 

Der Vorstand hat Forderungen verjähren lassen. Dem Verein entsteht ein finanzieller Schaden.

 

Fehlerhafte Kalkulation einer Vereinsveranstaltung oder einer Baumaßnahme des Vereins. Es gibt eine Finanzierungslücke und Forderungen gegenüber dem Verein.

 

Es tauchen Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung des Vereins auf, da der Vereinsvorstand seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist.

 

Die Krankenkasse fordert nach einer Kontrolle Sozialversicherungsbeiträge nach, die nicht abgeführt wurden, da der Vorstand fälschlicherweise Tätigkeiten gegen Honorar abgerechnet hat.

 

Es werden Vereinsmitgliedern falsche Auskünfte bezüglich behördlicher Auflagen gegeben. Diesen entsteht dadurch ein finanzieller Schaden.

 

Verletzung der Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten führen zu nicht einkalkulierten Forderungen Dritter (Sozialversicherungsträger, Finanzamt, Mitglieder)

 

Durch die Überschreitung der Grenzen der Vertretungsbefugnis kommen Forderungen auf den Verein zu.

 

Wann leistet eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

 

Nach den Versicherungsbedingungen tritt die Versicherung für den Fall ein, dass der Vorstand wegen eines Verstoßes bei der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit von einem Dritten wegen eines Vermögensschadens haftbar gemacht wird. Das gilt auch bei Eigenschäden des Vereins.

 

Zugleich gewährt die Versicherungsgesellschaft den Vorstandsmitgliedern Rechtsschutz bei unberechtigten Ansprüchen. Das heißt, wenn die Prüfung durch die Versicherung ergibt, dass keine Haftung besteht, schützt sie die Vorstandsmitglieder und vertritt sie vor Gericht.

 

Gleiches gilt auch für die Schätzerinnen und Schätzer, die beispielsweise wegen einer fehlerhaften Schätzung finanziell aufkommen sollen.

 

Was ist im Schadenfall zu tun?

 

Ein Schadenfall kann formlos auf folgenden Wegen angezeigt werden:

 

postalisch:   

versicherungs- und finanzkontor friedrichs gmbh
Große Fischerstr. 2, 28195 Bremen

per E-Mail:
b.boedeker@versicherungskontor.net

per Telefax:
0421 – 1 80 91


Folgende Angaben werden benötigt:

• Name des Anspruchstellers/der Anspruchstellerin

• Kurze Darstellung Grund und Höhe des Anspruchs

• Kurze Darstellung, ob der Anspruch begründet ist

 

Beizufügen sind Kopien der betroffenen Vertragsunterlagen, Abrechnungen und Korrespondenzen.

Änderungen zum 1.1.2022

Vermögenschadenhaftpflichtversicherung

 

Ab dem 1. Januar 2022 sind automatisch alle Vorstandsmitglieder sowie Schätzerinnen und Schätzer über den Landesverband gegen Vermögensschäden versichert! Bestehende Verträge, die über den bisherigen Rahmenvertrag abgeschlossen wurden, werden automatisch aufgehoben!

 

Kollektivversicherung Feuer für die Mitglieder endet!

 

Mit dem 1. Januar 2022 entfällt der Schutz in der Feuerversicherung über den Landesverband für die Mitfglieder. Das heißt: Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle für ihre Parzelle und das darin befindliche Inventar selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen! Lesen Sie dazu 

→ unsere Tipps und Empfehlungen

 

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net

Schadenmeldungen

Schadenmeldungen können online oder per Post eingereicht werden.

 

online

→ Vereinshaftpflicht

→ Haus- und Grundbesitzerhaftpfllicht

Feuerversicherung Aufräumkosten | Vereine

Unfallversicherung | Gemeinschaftsarbeit

 

per Post oder E-Mail

PDF ausfüllen

→ Vereinshaftpflicht

→ Haus- und Grundbesitzerhaftpfllicht

Feuerversicherung Aufräumkosten | Vereine 

Unfallversicherung | Gemeinschaftsarbeit

und senden an:
versicherungs- und finanzkontor friedrichs gmbh
Große Fischerstraße 2, 28195 Bremen
Fax 0421-18091
service@versicherungskontor.net

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