GELDANLAGEN

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Welche Kapitalerträge müssen versteuert werden? Wie hoch sind die Freibeträge und wie kann man diese geltend machen?

BESTEUERUNG VON KAPITALERTRÄGEN

Erträge aus Investmentfonds

 

Zum 1.1.2018 ist die neue Investmentsteuerreform in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt werden inländische und ausländische Fonds gleichermaßen behandelt.

 

Die Vorabpauschale

 

Mit der Reform sollen zudem Gewinne aus Fondsanlagen möglichst jährlich und nicht erst bei Veräußerung der Anteile besteuert werden. Dazu wurde die so genannte Vorabpauschale eingeführt. Dabei handelt sich um eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen des Fondsvermögens. Die Vorabpauschale ist auf die Wertsteigerungg des jeweiligen Kalenderjahr begrenzt.

 

Steuerpflichtige Erträge

 

Steuerpflichtig sind seit 2018 folgende Erträge:

• die tatsächlichen Ausschüttungen des Fonds
• die Vorabpauschale
• der Gewinn aus der Veräußerung der Fondsanteile

Für diese müssen Privatanleger|innen weiterhin Abgeltungssteuer zahlen. Allerdings nur, wenn sie – bei einem erteilten Freistellungsauftrag (s.u.) – ihren Sparerpauschbetrag von 801 EUR (1.602 Euro für Ehegatten) noch nicht ausgeschöpft haben.

 

Besteuerung auf Fondsebene

 

Für bestimmte inländische Erträge erfolgt eine zusätzliche Belastung durch die 15%ige Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag bei Immobilienerträgen). Konkret heißt das: Der Fonds schüttet weniger an die Anleger|innen aus, weil er vorab die Körper­schaft­steuer abführen muss. Um diese Vorbelastung der Fondsebene auszugleichen, werden Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschale sowie Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen steuerlich teilweise freigestellt. Hier spricht man von einer „Teilfreistellung“. Sie ist abhängig von der Fondskategorie bzw. des steuerlichen Status des Anlegers und beträgt für Privatanleger|innen:

 

30% bei Aktienfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51% Aktienanteil)
15% bei Mischfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 25% Aktienanteil)
60% bei Immobilienfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51% in Immobilien oder Immobiliengesellschaften)
80% bei Immobilienfonds mit Auslandschwerpunkt (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51% in ausländische Immobilien oder Auslands-Immobiliengesellschaften)

Entscheidend für die Teilfreistellung ist die Aktien- bzw. Immobilienquote im Fonds.

 

Wie werden Erträge aus Investmentfonds besteuert?

 

Nach Abzug der Freibeträge (Teilfreistellung) innerhalb der Fonds und nach Berücksichtigung des gestellten Freistellungsauftrages erfolgt eine Versteuerung in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

 

Wie wird mit „alten“ Investmentfonds verfahren?

 

Alle im Depot verwahrten Fonds, die vor dem 1.1.2018 angeschafft worden sind, wurden zum 31.12.2017 fiktiv verkauft und zum 1.1.2018 wieder angeschafft.  Dies diente der Abgrenzung vom alten auf das neue Besteuerungssystem. Die Kursgewinne, die ab dem 2018 auf diese Anteile eintreten, werden erst besteuert, wenn diese tatsächlich verkauft werden. Dabei führt zunächst die Depotbank die fälligen Steuern ab, im Rahmen der Einkommensteuererklärung können sie mit dem Freibetrag von 100.000 EUR ( Bei Ehepaaren 200.000 EUR) verrechnet werden. Kursgewinne, die bis zum 31.12.2017 eingetreten sind, bleiben weiterhin steuerfrei.

 

 

Erträge aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen

 

Erträge aus Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und eine Laufzeit von weniger als 12 Jahren haben oder vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer! Bei Verträgen ab dem 01.01.2012 gilt das 62. Lebensjahr. Die Versicherung führt grundsätzlich 25 % Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag von den Gewinn an das Finanzamt ab. Sollten die vor genannten Regelungen von Ihnen erfüllt sein, kann das Halbeinkünfteverfahren für Sie zum Tragen kommen. In diesem Fall wird die Hälfte des Gewinns mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Zuviel gezahlte Steuern können Sie sich über Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einfordern. Weitere Informationen erhalten dazu von Ihrem Steuerberater.

 

Kapitalauszahlungen aus Versicherungsverträgen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, bleiben steuerfrei, vorausgesetzt, die Vertragslaufzeit betrug mindestens 12 Jahre. Rentenzahlungen aus Versicherungsverträgen werden lediglich mit einem Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe abhängig vom Auszahlungsbeginn ist.

 

 

Freibeträge

 

Bis 1.000 € bleiben Kapitaleinkünfte steuerfrei. Bei Ehepaaren beträgt der Betrag  2.000 €. Dieser Freibetrag nennt sich Sparerpauschbetrag und ersetzt den früheren Sparerfreibetrag. Allerdings können im Gegensatz zu früher keine Werbungskosten mehr geltend gemacht werden.

 

Was ist bei Freistellungsaufträgen zu beachten?

 

Die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Finanzinstituten sollten aufeinander abgestimmt sein und den Freibetrag insgesamt nicht übersteigen. Wurde ein Betrag im Freistellungsauftrag nicht ausgenutzt oder überschritten und Abgeltungssteuer abgeführt, kann über die Einkommensteuererklärung eine Korrektur erfolgen.

Wie kann ich mein Geld auch ökologisch, nachhaltig oder sozialverträglich anlegen? Welche Kontrollmöglichkeiten gibt es?

ÖKOLOGISCHE GELDANLAGEN

Was ist eine ökologische Geldanlage?

 

Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Die Gesellschaften legen unterschiedliche Kriterien zugrunde, die meist aus der Produktbeschreibung hervorgehen. Bei manchen Anlagen steht die Sozialverträglichkeit im  Vordergrund, bei anderen die Förderung der Umwelttechnologie. Alternative Energien sind ebenso ein Schwerpunkt wie Zukunftstechnologien.

 

Welche ökologischen Geldanlagen gibt es?

 

Überwiegend wird das Geld in Investmentfonds angelegt. Inzwischen unterscheidet sich die Fondspalette im Bereich ökologischer und sozialverträglicher Fonds kaum noch von traditionellen Fonds. Es gibt reine Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds, Dachfonds oder Windparkfonds, die jetzt nicht mehr unter dem Aspekt der steuerlichen Abschreibung, sondern unter Renditegesichtspunkten aufgelegt werden.

 

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, das Geld in einer ökologisch orientierten Lebensversicherung anzulegen, auch als betriebliche Altersversorgung oder in Form einer staatlich geförderten Riester-Rente.

 

Da Kund|innen und Investoren immer mehr nachhaltige Investments und Produkte nachfragen, ist dieser Markt sehr im Wandel. Es ist davon auszugehen das kurz- bis mittelfristig viele Unternehmen ihre Geschäftskonzepte anpassen. Je mehr Unternehmen sich nachhaltig aufstellen, desto mehr Anlagemöglichkeiten wird es bei der Auswahl der Geldanlage geben.

 

Wie hoch ist das Risiko bei nachhaltigen Investmentfonds ?

 

Im Investmentbereich ist das Risiko vom Prinzip her das gleiche wie im traditionellen Investment, sprich: Es hängt von der Anlagestrategie, den Kosten und der Laufzeit ab. Und natürlich gilt auch hier: Eine breite Streuung ist das A und O! 

 

Garantiezins und Überschüsse bei Lebensversicherungen

 

Im Bereich der Lebensversicherung ist die Mindestverzinsung durch den Garantiezins gesetzlich festgeschrieben. Wie hoch die Überschüsse ausfallen, hängt von der Marktsituation und von dem Anlagegeschick der Gesellschaft ab, wie bei allen Versicherungsunternehmen. Ökologische Rentenversicherungen schneiden bislang nicht schlechter ab als konventionelle Rentenversicherungen.

 

Wie kann überprüft werden, wie das Geld angelegt wurde?

 

Die OecoCapital Lebensversicherung zum Beispiel  hat einen Beirat, der über die Geldanlage wacht.  Ansonsten erteilen die Geschäftsberichte Auskunft über die Anlagepolitik.

Was ist steuerlich gesehen die bessere Lösung – vererben oder schenken? Welche Freibeträge gelten für wen?

VERERBEN ODER VERSCHENKEN?

Verstirbt eine Person und hinterlässt ein Erbe, so unterliegt dieses Vermögen der Erbschaftssteuer. Um zu verhindern, dass bereits zu Lebzeiten Vermögensteile mi dem Zweck übertragen werden,  diese Steuer zu umgehen, hat der Staat die Schenkungssteuer eingeführt. Für das Erben und Schenken gelten die gleichen Bewertungs- und Besteuerungsgrundlagen.

 

Die folgende Auflistung zeigt, bis zu welchem Betrag keine Steuer erhoben wird, bzw. nach welcher Steuerklasse höhere Beträge versteuert werden:

 

Ehe- und Lebenspartner|innen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Freibetrag: 500.000 € – Steuerklasse: I

 

Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie  Stief- und Adoptivkinder
Freibetrag: 400.000 € – Steuerklasse: I

 

Enkelkinder
Freibetrag: 200.000 € – Steuerklasse: I

 

Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft
Freibetrag: 100.000 € – Steuerklasse: I

 

Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung,
Geschwister, Kinder der Geschwister,
Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Nichten und Neffen, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner

Freibetrag: 20.000 € – Steuerklasse: II

 

alle anderen Empfänger |innen einer Schenkung oder Erbschaft
20.000 € – Steuerklasse: III

 

Neben dem Freibetrag steht Ehepartner|innen, Lebenspartner|innen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie Kindern zusätzlich noch ein Versorgungsfreibetrag zu.

 

Was gehört zum Vermögen?

 

Zum Vermögen gehören alle verzinslichen Kapitalforderungen, Sparguthaben, Aktien, Anleihen, noch nicht fällige Lebensversicherungen, Renten-, Wohn- und Nießbrauchrechte, bebaute und unbebaute Grundstücke, Immobilien, land- und forstwirtschaftliches Vermögen, gewerbliche Einzelunternehmen, Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften und der Hausrat, Kunstgegenstände und Kraftfahrzeuge sowie andere bewegliche körperliche Gegenstände. Die Bewertung der einzelnen Vermögensteile ist unterschiedlich.

 

Was gilt bei der Auszahlung von Lebensversicherungen bei Tod?

 

Wird eine Lebensversicherung, egal ob Kapital-, Renten oder Risikolebensversicherung, im Todesfall fällig, so handelt es sich für die begünstigte Person um eine Schenkung. Für diese Person gilt: Sie muss die Annahme der Schenkung erklären und diese beim Finanzamt angeben. Soll eine Person über eine Lebensversicherung abgesichert werden, so ist bei der Wahl der Versicherungssumme die Schenkungssteuer mit zu berücksichtigen.

ETFs werden oft empfohlen, weil sie ohne Ausgabeaufschlag angeboten werden. Was verbirgt sich hinter ETFs?

ETFs – GÜNSTIGE GELDANLAGE?

Unter dem Begriff ETFs versteht man börsennotierte Indexfonds (Exchange Traded Funds). Sie gelten als preisgünstige, flexible und transparente Anlageform.

 


Was ist ein ETF?

 

Ein ETF bildet in der Regel einen Börsenindex nach, das kann der Deutsche Aktienindex (DAX) oder der EuroStoxx50 sein. Zunehmend tauchen unter dem Begriff aber auch so genannte Strategie-ETFs auf. Diese kreieren ihren eigenen Index, z.B. „Low-Volatility“ oder „Smart Beta“-ETFs. Der klassische ETF entwickelt sich so, wie der Index sich entwickelt: Kursverluste spiegeln sich ebenso wieder, wie Kursgewinne.

 

Was ist mit den Kosten?

 

ETFs sind passiv gemanagt. Das bedeutet, ein Fondsmanagement, das bei sinkenden Kursen reagiert, gibt es nicht. Es fallen keine Managementkosten oder Ausgabeaufschläge an. Es gibt jedoch versteckte Kosten, was ein Vergleich identischer ETFs zeigt. Die Wertentwicklung müsste bei allen identisch sein, ist sie aber nicht.

 

Gibt es Risiken?

 

ETFs differenzieren nicht zwischen guten und schlechten Aktien, da sie ja den Index 1:1 abbilden. Das heißt, bei einem Kursverfall wird nicht gegengesteuert.

 

Ein Kritikpunkt ist, dass der Hype um ETFs nicht nur zu künstlichen Kursgewinnen führt, sondern dass viele Fonds die Aktionärsrechte überhaupt nicht ausüben und somit auch keinen Einfluss im Interesse der Fonds ausüben.

 

Bei der Auswahl der ETFs ist darauf zu achten ob es sich um physisch oder synthetisch nachgebildende Varianten handelt. In ersten Fall sind auch die Werte enthalten die der nachzubildende Index führt. Bei synthetisch replizierenden ETFs wird die Entwicklung des zugrunde liegenden Index nachgebildet, jedoch halten die ETFs diese Werte nicht sondern tauschen diese mit risikobehafteten Werten aus. Diese Tauschgeschäfte (Swaps) werden durch Sicherungsmaßnahmen abgesichert und verursachen gegebenfalls erhöhte Kosten.

 

Je größer die Zahl der enthaltenen Aktienwerte, desto wahrscheinlicher ist es, dass nur ein Teil der Indexpositionen gehalten wird. ( Beispiel: MSCI World mit 1.600 Aktien). Bis heute ist es aber noch nicht zu Ausfällen gekommen.

 

 

Je größer die Zahl der enthaltenen Aktienwerte, je größer das Problem (Beispiel: MSCI World mit 1.600 Aktien). Bis heute ist es aber noch nicht zu Ausfallrisiken gekommen.

Auch interessant

Selbstverständlich beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich. Ihre|n Ansprechpartner|in finden Sie hier.