KAPITAL­LEBENSVERSICHERUNG

Der Klassiker

 

 

Der Klassiker in der Altersversorgung war lange die Kapitallebensversicherung. Zum einen sicherte sie die Hinterbliebenen im Todesfall ab, zum anderen gab es bei Ablauf eine steuerfreie Kapitalabfindung. Hier hat sich jedoch einiges geändert.

 

Steuerliche Behandlung

 

So können die Beiträge bei Neuabschlüssen nach dem 1.1.2005 nicht mehr im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Kapitalabfindung wird – nach einer Vertragsdauer von mindestens 12 Jahren und bei Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr – nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren versteuert. Bei Verträgen ab dem 01.01.2012 darf die Auszahlung erst nach dem 62. Lebensjahr erfolgen.

 

Dabei wird folgendermaßen vorgegangen/gerechnet: Von der Auszahlungssumme werden zunächst die eingezahlten Beiträge abgezogen. Auf diesen Gewinn führt die Versicherung erst einmal Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätssteuer an das Finanzamt ab. Sollten die Regeln für das Halbeinkünfteverfahren für Sie zutreffen, können Sie über Ihre Steuererklärung zuviel gezahlte Steuern zurückfordern. Bei der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens wird die Hälfte des Gewinns mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Wird die Kapitalabfindung in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt, kann die Steuerlast verringert werden.

 

Hinterbliebenenversorgung

 

Eine Hinterbliebenenversorgung ist bei der Kapitallebensversicherung NICHT eingeschlossen. Wer seine|ihre Angehörigen für den Todesfall versichert wissen will, sollte besser eine Risikolebensversicherung in Betracht ziehen.

 

Wir zeigen Ihnen gerne alle Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge und zum Vermögensaufbau auf und entwickeln für Sie ein individuell passendes Konzept.

Wie funktioniert eine Kapitallebensversicherung und was leistet sie?

Es wird ein fester Sparbetrag vereinbart, der auch dynamisch gestaltbar ist. Das heißt: Der Beitrag steigt  jedes Jahr um einen festen Prozentsatz, um einem Wertverlust vorzubeugen. Bei Ablauf der Versicherung wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der angesammelten Überschüsse ausgezahlt. Stirbt die versicherte Person vor Ablauf des Vertrages, bekommen die Hinterbliebenen die Versicherungssumme und die bis dahin aufgelaufenen Überschüsse ausgezahlt.

Welche Leistungen können zusätzlich versichert werden?

Die Kapitallebensversicherung kann mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gekoppelt werden. Das macht Sinn, wenn eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit noch nicht vorhanden ist. Es kann aber auch lediglich eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden. Das bedeutet, dass im Fall der Berufsunfähigkeit keine weiteren Beiträge für die Dauer der Berufsunfähigkeit gezahlt werden müssen, die Leistungen aber in voller Höhe bei Ablauf des Vertrages fällig werden. Auch der Todesfallschutz bleibt erhalten.

Wie hoch ist die Rendite?

Es gibt eine garantierte gesetzlich festgelegte Verzinsung sowie eine Überschussbeteiligung.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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