Die Riester-Rente ist wohl für die meisten eine etwas undurchsichtige Vorsorgeoption. Aber durchaus interessant. – und besser als ihr Ruf. Denn die staatlichen Zulagen und Steuervorteile können im individuellen Fall sehr attraktiv sein, mittlerweile auch für Geringverdienende. Die Riester-Rente gibt es in verschiedenen Varianten, die es durchzurechnen lohnt.
Das Plus beim „Riestern“ sind die staatlichen Zuschüsse (Zulagen) und die Steuervorteile. Um die vollen Zulagen zu bekommen, muss man im laufenden Jahr 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen einzahlen. Zulagen gibt es zudem für jedes Kind, für das man Kindergeld erhält. Die Beiträge können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Gutverdiener|innen oder Geringverdiener|innen oder/und kinderreiche Familien? Für wen sich die Riester-Rente lohnt, lässt sich nicht pauschal bewerten. Erst in einer fundierten, individuell ausgerichteten Beratung zeigt sich, für wen sie Sinn macht. Wir klären das gerne gemeinsam mit Ihnen, auch im Rahmen eines umfassenden Vorsorgekonzeptes – und unterstützen Sie bei der (durchaus komplexen) Antragsstellung.
Die Riester-Rente ist vererbbar und das angesparte Guthaben wird nicht mit Bürgergeld-Bezügen aufgerechnet.
Um die Förderungen zu bekommen, müssen 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahres gezahlt werden, abzüglich der staatlichen Zulagen! Dann zahlt der Staat eine jährliche Grundzulage von 175 € und für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, 185 €. Für Kinder ab Geburtsjahr 2008 wird sogar eine Zulage in Höhe von 300 € gezahlt.
BerufseinsteigerInnen, die bis zum 25. Lebensjahr erstmalig einen Vertrag abschließen, erhalten eine einmalige Sonderzulage von 200 €.
Die gängigsten Verträge sind Riester-Rentenversicherungen und Riester-Fondssparpläne. (Künftige) Eigenheimbesitzer|innen haben sich vielleicht schon einmam mit dem Wohn-Riester beschäftigt, weniger bekannt sind dagegen Riester-Banksparpläne. Wir klären Sie gerne über die einzelnen Varianten auf. Welche zu Ihnen passt, hängt von Ihrer gesamten Lebens- und Zukunftsplanung ab.
Mit Rentenbeginn, frühestens mit 62 Jahren, wird eine lebenslange Rente gezahlt. 30 % des Ersparten können als einmalige Kapitalabfindung entnommen werden.
Der Gesetzgeber sagt, dass am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beiträge garantiert sein müssen. Versicherungsgesellschaften garantieren – im Gegensatz zu Fondsgesellschaften – außerdem noch eine Verzinsung von 0,9 %. Dann kommen noch Überschüsse hinzu.
Die Rente aus dem Riester-Vertrag wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
Da Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits im Vorfeld gezahlt wurden, fallen sie in der Auszahlungsphase nicht noch ein zweites Mal an.
Ja, sofern sie rentenversicherungspflichtig sind. Mitglieder der Künstlersozialkasse etwa und rentenversicherungspflichtige Selbstständige wie freiberufliche Lehrer|innen, Physiotherapeut|innen und Hebammen zum Beispiel.
Mehr darüber erfahren Sie hier.
Ehepartner|innen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, können auch „riestern“, wenn der Ehemann oder die Ehefrau förderberechtigt ist. Sie schließen dann einen so genannten „Anhängselvertrag“ ab. Das lohnt sich besonders für Ehepartner|innen, die wegen der Kinder nicht berufstätig sind. Sie erhalten dann die eigenen und die Kinderzulagen und müssen nur einen sehr geringen Eigenbeitrag leisten.
Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net
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Weitere Rentenversicherungsmodelle:
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zur jährlichen Beitragsberechnung.
Wichtig, um die vollen Zulagen zu erhalten!