ELEKTRONIKVERSICHERUNG

Das elektronische Betriebsvermögen schützen

Wenn elektronische Anlagen das Herzstück eines Unternehmens sind, dann kann schon ein kurzzeitiger Stromausfall die Betriebsabläufe empfindlich stören. Nicht auszudenken, wenn eines oder mehrere der Geräte plötzlich komplett ausfällt! Wer „nur“ Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm oder Einbruch befürchtet, ist mit einer Inventarversicherung gut beraten. Wer sein elektronisches Betriebsvermögen auch gegen selbst- oder fremdverschuldete Schäden wie Bedienungsfehler schützen möchte, braucht eine Elektronikversicherung.

Denn die Elektronikversicherung ist eine so genannte All-Gefahrenversicherung. Das heißt: Mit Ausnahme von Vorsatz, Verschleiß und extremen Ereignissen wie Erdbeben sind die Geräte gegen alles versichert. Mobile Geräte wie Laptops sollten zudem auch gegen Vorfälle außerhalb der betrieblichen Räume versichert sein.

 

Wir klären gemeinsam mit ihnen, inwieweit eine Elektronikversicherung für Ihren Betrieb angeraten ist. Und wie Sie, in Kombination mit Ihrer Inventarversicherung, einen ausgewogenen Rundum-Schutz erhalten, der auch eine Betriebsunterbrechung abdeckt.

Welche Gefahren sind versichert?

Die Elektronikversicherung ist eine so genannte All-Gefahrenversicherung. Das bedeutet, mit Ausnahme von Vorsatz, Schäden durch Krieg, Innere Unruhen, Erdbeben, Atomenergie und Verschleiß sind die versicherten Sachen gegen alles versichert. Auch gegen Schäden durch Diebstahl, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sturz, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler.

 

Beweglich eingesetzte Sachen, wie beispielweise Laptops, sollten auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten versichert werden.

Welcher Wert ist versichert?

Der Versicherungswert entspricht immer dem Listenpreis zur Zeit der Anschaffung, wobei Rabatte und sonstige Nachlässe unberücksichtigt bleiben.

 

Im Fall eines Teilschadens werden die Reparaturkosten übernommen. Dazu gehören auch Mehrkosten für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, Transportkosten einschließlich Expressfracht sowie Auf- und Abbaukosten. Ist eine Reparatur unwirtschaftlich, wird der Totalschaden ersetzt. Liegt dieser vor, wird der Neuwert ersetzt, vorausgesetzt es ist eine Wiederbeschaffung möglich. Im Zuge der schnellen technischen Entwicklung ist das in der Praxis ein Problem.  Sofern eine gleichartige Wiederbeschaffung nicht möglich ist, wird nämlich der Zeitwert ersetzt. Ausnahme: In der Versicherungspolice ist die Entwicklung des technischen Fortschritts mitversichert. Dann darf auch ein höherwertiges Gerät beschafft werden.

Sind auch Betriebsausfallkosten mitversichert?

Nein. Besteht neben der Elektronikversicherung eine Inventarversicherung, dann können hier Betriebsunterbrechungsschäden eingeschlossen werden. Dabei sollte mit Blick auf die versicherten elektronische Geräte die Versicherungssumme gegebenenfalls höher angesetzt werden. Versichert ist allerdings „nur“ eine Betriebsunterbrechung durch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm und Einbruch-Diebstahlschäden!

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Auch wichtig!