VERSICHERUNGEN RUND UM DEN BAU

Schutz vom ersten Spatenstich an

Ihr Eigenheim ist noch im Bau, die Vorfreude sicher groß und die Finanzierung längst in trockenen Tüchern. Dennoch können unvorhersehbare Ereignisse die ganze Finanzplanung durcheinanderbringen. Extreme Witterungseinflüsse zum Beispiel, die Schäden am Bau anrichten. Oder auch Schäden, die anderen im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen. Vor solch unerwarteten Zusatzkosten während der Bauphase kann man sich schützen.

Sichern Sie am besten schon vor dem ersten Spatenstich Bau und Grundstück ausreichend ab. Wir erstellen Ihnen ein für Ihr Vorhaben geeignetes Versicherungspaket zusammen und kümmern uns auch um die rechtzeitige Kündigung. Denn Versicherungen rund um den Bau sind selbstverständlich nur bis zur Fertigstellung Ihres Eighenheims vonnöten. Im einzelnen geht es um folgende Versicherungen:

 

 

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

 

Ein absolutes Muss! Denn für Schäden, die durch das Bauvorhaben bzw. das Baugrundstück verursacht werden, haftet grundsätzlich der|die Bauherr|in. Unabhängig davon, wer die Verkehrssicherungspflicht oder die Bauaufsicht verletzt hat. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor entsprechenden Schadensersatzansprüchen. Voraussetzung ist, dass das Bauen, die Planung, die Bauleitung und die Bauausführung unabhängig von den Eigenleistungen in der Hand Dritter liegen, also bei Architekt|innen und Handwerksfirmen.

 

Eigenleistungen sind prinzipiell über Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es sei denn, die Bausumme ist höher als die im Vertrag  versicherte Summe. Wir prüfen das gerne für Sie und schauen, in welchem Umfang Sie sich für Ihr konkretes Bauvorhaben absichern sollten. So könnten zum Beispiel auch Senkungsschäden und ein Drehturmkrahn mitzuversichern sein! Bei Aus- und Umbauten sollten zudem die Altbauten in den Vertrag einbezogen werden. Denn die Versicherungsbedingungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung beziehen sich standardmäßig nur auf Neubauten.

 

 

Die Bauleistungsversicherung

 

Solange das Gebäude noch nicht bezugsfertig ist, greift keine Wohngebäudeversicherung. Deshalb sollte bis zur Fertigstellung auch eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden. Sie kommt für Schäden durch extreme Witterungseinflüssen, Vandalismus, Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen sowie Glasbruch auf. Die Versicherung endet mit der schlüsselfertigen Übergabe (Bezugsfertigkeit).

 

 

Die Feuerrohbau-Versicherung

 

Wer neu baut, sollte bereits zu Baubeginn die Wohngebäudeversicherung abschließen. Denn diese enthält für sechs bzw. zwölf Monate beitragsfrei eine Feuerrohbauversicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen nach einem Brand, einem Blitzschlag, einer Explosion oder sogar dem Absturz von Luftfahrzeugen.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net

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