AUSSTELLUNGSVERSICHERUNG

Exponate aller Art absichern

Kunstwerke, Waren und andere Exponate, Displays und Equipment. Wird auch nur ein Teil davon während einer Ausstellung oder Messe, beim Auf- oder Abbau beschädigt oder gestohlen, kann das ein empfindliches Loch in die Betriebskasse reißen. Und vielleicht auch ein damit verbundenes Projekt gefährden. Mit einer guten Versicherung lassen sich die finanziellen Risiken weitgehend eindämmen. Unabhängig davon, ob die Exponate auf Veranstaltungen, in gemieteten oder eigenen Räumlichkeit präsentiert werden.

Eine Ausstellungsversicherung empfiehlt sich für Künstler|innen und für kleine sowie mittelständische Unternehmen, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit an Ausstellungen und Messen teilnehmen. Egal ob regelmäßig oder auch nur gelegentlich. Die Dauer der Versicherung kann ganz individuell angepasst werden.

 

Wir errechnen Ihnen gerne den für Ihr Projekt notwendigen Versicherungsschutz und schlagen Ihnen entsprechend gute und günstige Versicherer vor.

Für wie lange kann oder muss man solch eine Versicherung abschließen?

Selbstverständlich nur für die Dauer der Ausstellung, wobei die Zeit für den Auf- und Abbau und gegebenfalls auch die Transportzeiten dazukommen. Die Versicherung kann sowohl für wenige Tage, als auch für mehrere Monate abgeschlossen werden.

 

Wer in den eignen Räumen wechselnde Ausstellungen durchführt, ist mit einer Jahrespolice, die sich automatisch verlängert, besser bedient.

Welche Schäden sind versichert?

Die Ausstellungsversicherung ist eine so genannte Allgefahrenversicherung. Das bedeutet, die versicherten Gegenstände sind gegen alles versichert, was ihnen widerfahren kann: Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Schäden durch Wasser, Beschädigung, Verlust oder Abhandenkommen, Unfall und so weiter.

 

Allerdings gibt es nicht versicherbare Ausnahmen: Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Plünderung, Atomunfälle, aber auch Schäden durch Beschlagnahme, Ungeziefer oder Schäden, die im Rahmen einer Vorführung passieren, und natürlich vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

 

Sind Tranportschäden inklusive?

Transportschäden sowie Schäden durch den Auf- und Abbau können mitversichert werden. Dabei ist letztlich die Frage relevant, ob man die Gegenstände selbst transportiert und aufbaut.

Wie bemisst sich der Wert von Kunstgegenständen?

Die Wertermittlung von Kunstgegenständen ist eine besondere Sache. Hier scheiden sich oft die Geister. Der Wert von Kunst, und damit auch die notwendige Versicherungssumme, wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. So wird der übliche Verkaufspreis eines Bildes oder einer Skulptur als Versicherungssumme eingesetzt.

Gibt es besondere Bedingungen?

Ob und inwieweit eine Bewachung oder Aufsicht zu organisieren ist, hängt vom Einzelfall ab.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

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