PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG

Wozu brauche ich eine private Unfallversicherung?

Alle 5 Sekunden verunglückt in Deutschland ein Mensch. Zum Glück gehen die meisten Unfälle glimpflich aus. Schwere Unfallverletzungen jedoch ziehen oftmals auch hohe finanzielle Belastungen nach sich. Mit einer Privaten Unfallversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen schützen.

Die private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen. Denn diese greift „nur“ bei Unfällen, die sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit sowie in Schule oder Kindergarten ereignen – und auf dem Weg dorthin bzw. von dort. Die private gilt dagegen weltweit, 24 Stunden am Tag – und schließt zudem auch die Folgen eines arbeitsbedingten Unfalls mit ein.

Was und wieviel leistet eine Unfallversicherung?

Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.  Über die Private Unfallversicherung erhalten Sie eine Invaliditätsentschädigung in Form einer Summe, die von dem festgestellten Invaliditätsgrad und von der versicherten Summe abhängt. Bei einer festgestellten Invalidität von zum Beispiel 25% erhalten Sie 25% der vereinbarten Summe.

 

Sie können auch eine Versicherungssumme mit Progression wählen, dann erhalten Sie mit steigender Invalidität eine progressiv steigende Summe. Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von EUR 100.000 erhalten Sie bei einer Progression von 225% maximal EUR 225.000 bei Vollinvalidität, bei 350% Progression sogar EUR 350.000.

 

Alternativ oder ergänzend ist auch die Zahlung einer lebenslangen Unfallrente möglich. Das hängt von der Versicherungsgesellschaft ab.

Wer stellt die Invalidität fest und wann bekommt man die Leistungen?

Der Grad der Invalidität wird durch einen Arzt | eine Ärztin Ihrer Wahl festgestellt. Sobald dem Versicherer die Unterlagen zugegangen sind, muss der Versicherer bei Invalidität innerhalb von drei Monaten erklären, in welcher Höhe der Anspruch anerkannt wird. Die Invalidität muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis eingetreten sein.

Welche zusätzlichen Leistungen kann ich versichern?

Neben einer Invaliditätsentschädigung oder lebenslangen Rentenzahlung können auch Leistungen für den Todesfall, sowie Übergangsleistungen, Kosten für kosmetische Operationen und ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart werden.

Was muss ich bei einem Berufswechsel bedenken?

Ein Berufswechsel muss grundsätzlich mitgeteilt werden. Solange Sie keiner Tätigkeit mit schwerer körperlicher Belastung nachgehen, wird sich nichts ändern.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net

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