STERBEGELDVERSICHERUNG

Für wen lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?

 

Die Nachfragen nach Sterbegeldversicherungen nehmen zu. Viele Menschen machen sich Gedanken, wie einmal die Bestattungskosten, die zwischen 5.000 € und 10.000 € betragen können, bezahlt werden sollen. Sie wollen vermeiden, dass die Kinder diese übernehmen müssen.

 

Die Sterbegeldversicherung ist umstritten. Im Grunde genommen handelt es sich aufgrund der niedrigen Versicherungssumme um eine Kleinst-Lebensversicherung. Dabei wird eine garantierte Versicherungssumme vereinbart. Diese erhöht sich im Leistungsfall noch um die erwirtschafteten Überschüsse. Alternativ werden auch Versicherungen mit Beitragsverrechnung angeboten. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme gleich bleibt, dafür aber die Beiträge niedriger sind, da diese mit den Überschüssen verrechnet werden.

 

Im Prinzip ist es ein Rechenbeispiel. Wie viel Beiträge werden im Verlauf eingezahlt und was wird im Sterbefall ausgezahlt? Für jüngere Menschen gibt es in jedem Fall lukrativere Sparformen. Zumal das Risiko, in absehbarer Zeit zu sterben, sehr gering ist. Ältere Menschen sehen das in der Regel naturgemäß anders und stellen sich die Frage, ob bis zum Zeitpunkt des eigenen Todes genügend Geld angespart werden konnte. Es ist also in gewisser Hinsicht eine sehr persönliche Entscheidung, deren persönlicher Nutzen einfach auch einen emotionalen Entscheidungshintergrund hat.

Was leistet eine Sterbegeldversicherung?

Es wird die im Vertrag vereinbarte Summe bei Tod ausgezahlt, je nach Tarif mit oder ohne Überschüsse. Die Leistung kann jedoch, je nach Tarif, in den ersten zwei bis drei Jahren und Gesellschaft eingeschränkt sein.

 

Manche Tarife bieten darüber hinaus auch Rückführungskosten im Todesfall an.

Wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt?

In der Regel erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Der Tarif sollte aber nicht die Klausel enthalten, dass bei Kenntnis von erhöhten Risiken ein Abschluss nicht möglich gewesen wäre!

 

Was ist bei Sozialhilfebedürftigkeit?

Sterbegeldversicherungen werden – anders als Lebensversicherungen – nicht als verfügbares Vermögen angerechnet. Selbst die Beiträge können bei Bezug von Sozialhilfe als Mehrbedarf übernommen werden, wenn die Fälligkeit ausschließlich bei Tod vereinbart wurde

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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