GEWERBLICHE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Im Streitfall Betriebskasse und Nerven schonen

Rechtsstreitigkeiten zerren an den Nerven, stehlen die Zeit fürs eigentliche Kerngeschäft und können teuer werden. Unabhängig davon, ob Sie selbst Forderungen erheben oder aber Forderungen an Sie bzw. Ihren Betrieb gestellt werden. Wer anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchte, auch um die eigene Zeit und Nerven zu schonen, kann mit einer Rechtsschutzversicherung vorsorgen. Die tritt auch für anderweitige Verfahrenskosten ein.

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt die gesamten Kosten eines Rechtsstreits, sowohl die für die eigenen Anwält|innen als auch die Kosten der Gegenseite, die Kosten für Gutachten und natürlich die Gerichtskosten.

 

Was sollte versichert werden?

 

Doch gerade im gewerblichen Bereich kommt es nicht zuletzt auf das Was an. Was soll versichert werden? Welche Risiken sind für die eigene Tätigkeit, für den eigenen Betrieb relevant? Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherungskonzepte, sowohl  bezogen auf Berufsgruppen als auch auf besondere Klauseln. Ausschlaggebend für den passenden Rechtsschutz sind Ihre Branche und Unternehmensgröße sowie der Betriebszweck. Ob Sie vor diesem Hintergrund einen Versicherungsvertragsrechtsschutz, einen Antidiskriminierungsrechtsschutz, einen Datenrechtsschutz und/oder einen Vertragsrechtsschutz für Nebengeschäfte oder gar einen erweiterten Verwaltungsrechtsschutz in vorgeschalteten Widerspruchsverfahren benötigen und wünschen, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Was ist grundsätzlich versichert?

Für Freiberufler|innen, Selbstständige und Firmen sind Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht sowie vor dem Sozial- und Finanzgericht versichert, darüber hinaus Verfahren im Straf- und Ordnungsrecht und zur Durchsetzung von eigenen Haftpflichtansprüchen. Bei freien Berufen ist zudem das Disziplinar- und Standesrecht abgedeckt.

 

Streitigkeiten in Verkehrssachen sowie im gewerblichen Mietrecht können als Zusatzbausteine mit eingeschlossen werden.

 

Gegen Zuschlag kann auch ein Spezial-Straf-Rechtsschutz eingeschlossen werden, der Vorsatztaten, wie beispielsweise Steuerhinterziehung, einschließt.

Was ist nicht versichert?

Das betriebliche Mahnwesen ist leider ausgeschlossen. Dafür benötigen Sie gute Rechtsanwält|innen. Ausnahmen bieten besondere Versicherungskonzepte für ÄrztInnen, ApothekerInnen und Heilberufe.

 

Generell ausgeschlossen sind auch Streitigkeiten auf Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB).

 

Der Verwaltungs-Rechtsschutz ist nur in Verkehrssachen generell eingeschlossen. Einige Versicherer bieten jedoch auch einen erweiterten Verwaltungsrechtsschutz vor Gerichten an, beispielsweise wenn es um die Erteilung von Konzessionen oder Meinungsverschiedenheiten mit der Gewerbeaufsicht geht.

 

Beginnt der Rechtsschutz sofort mit Vertragsabschluss?

Nur bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten sowie Schadenersatz-Rechtsschutz. Ansonsten gilt für alle eine Wartezeit von drei Monaten. Diese Wartezeit entfällt, wenn Sie von einem anderen Versicherer ohne eine Unterbrechung wechseln und dort bereits der Rechtsschutzbereich versichert war.