Ohne Haftpflichtversicherung keine Zulassung. Sie soll im Fall des Falles alle Schäden, die man selbst, mit dem Auto oder einem anderen Fahrzeug, anderen Menschen und deren Fahrzeugen ersetzen. Doch welche Versicherung ist die beste? Diejenige, die so viel wie nötig leistet und so wenig wie möglich kostet. Und – falls wünschenswert und sinnvoll – auch mögliche Schäden am eigenen Fahrzeug oder zumindest Fahrerschutz einschließt.
Für die Versicherer besteht in der Haftpflichtversicherung ein Kontrahierungszwang. Das heißt, die Annahme eines Antrages darf in der Regel nicht verweigert werden. Bei der Berechnung der Prämie spielen viele Tarifmerkmale eine Rolle. So kann man zum Beispiel die jährliche Fahrleistung oder den Kreis der Nutzer|innen begrenzen, um auf einen möglichst niedrigen Beitrag zu kommen. Ob das im eigenen Fall sinnvoll ist, sollte gut überlegt sein.
Wie auch immer: Alle Jahre wieder, zum Stichtag 30. November, hat jede|r Fahrzeughalter|in die Chance auf einen günstigeren Vertrag als den bisherigen. Denn zu diesem Termin endet bei den meisten Versicherern die ordentliche Kündigungsfrist. Wir ermitteln gerne den aktuell günstigsten Tarif für Sie, ob zum Stichtag oder bei Neukauf, und beraten Sie auch rund um die Absicherung von Schäden am eigenen Fahrzeug über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Der Versicherungsschutz umfasst bei Personenschäden sämtliche Heilkosten, Renten- und Invaliditätszahlungen, aber auch Folgekosten wie z.B. Einkommensausfall, bei Sachschäden die Reparaturkosten beschädigter Fahrzeuge, Kosten für den Ersatz oder die Reparatur beschädigter oder zerstörter Sachen sowie Vermögensschäden und immaterielle Schäden, wie beispielsweise Schmerzensgeld.
Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die der|die Halter|in nicht selbst verursacht hat.
Dazu gehören die Folgekosten von Diebstahl, Brand und Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung, Zusammenstöße mit Haarwild (zum Beispiel Reh oder Wildschwein), Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen, Glasbruch und Kabelschaden durch Kurzschluss.
Die Vollkasko übernimmt zusätzlich zur Teilkasko die Folgekosten von selbst verursachten Unfallschäden und Vandalismus.
Hier ist es wichtig, die Bedingungswerke der Versicherer genau zu studieren. Wichtige Punkte sind zum Beispiel eine lange Frist für die Neuwertentschädigung, unbegrenzte Mitversicherung von Sonderausstattung, Verzicht auf Abzug „neu für alt“, und Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit.
KFZ-Versicherer bieten zusätzlich Rabattschutzregelungen, Schutzbriefleistungen, Verkehrsrechtsschutzversicherungen sowie ergänzende Deckungen für unter anderem kreditfinanzierte Fahrzeuge (GAP-Deckung) angeboten. Gerne informieren wir Sie ausführlich über den Nutzen und die Konditionen solcher Zusatzabgebote.
Viele Versicherer bieten zusätzlich eine Unfallversicherung für die Insassen an. Abgedeckt werden sollen bleibende Schäden (Invalidität) aufgrund eines durch den|die Fahrer|in schuldhaft verursachten Unfalls. Der Sinn dieser Versicherung ist umstritten, denn die Insassen haben in diesem Fall sowieso Ansprüche an die KFZ-Haftpflichtversicherung. Zur Absicherung des|der Fahrers|in empfiehlt sich eine eigene private Unfallversicherung.
Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net
Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net